Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Geplante Reform der Notfallversorgung gefährdet bayerische Krankenhäuser und ortsnahe Notfallversorgung – Bayerische Landrätinnen und Landräte fordern Korrektur

Der seit Mitte Januar bekannte Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Reform der Notfallversorgung stößt in den bayerischen Landkreisen auf massiven Widerstand. Zwar besteht Einigkeit mit dem BMG darin, die Notfallambulanzen der Krankenhäuser von Patienten freizuhalten, die lediglich einer Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt bedürfen. Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser sind nur für wirkliche Notfälle und nicht für einfachen Schnupfen gedacht. Die vom Bundesgesundheitsministerium dazu vorgeschlagenen Maßnahmen gehen aber in die falsche Richtung und gefährden sogar zahlreiche Kreiskrankenhäuser der Grund- und Regelversorgung in ihrer Existenz. Die bayerischen Landrätinnen und Landräte fordern deswegen vor der nächsten Abstimmungsrunde zwischen Bund und Ländern Ende Januar eine Korrektur des Reformvorschlages.

Geht es nach dem BMG, sollen die Notfallambulanzen der Krankenhäuser in Zukunft durch sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) ersetzt werden. Welche Kliniken oder Standorte dafür ausgewählt werden, soll nicht die eigentlich zuständige Krankenhausplanungsbehörde (also der Freistaat Bayern), sondern sollen die Krankenkassen und niedergelassenen Ärzte über ihren Landesausschuss bestimmen. Zudem soll die Standortwahl an eine noch zu erarbeitende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gebunden sein. Auch in diesem Gremium haben die Krankenkassen das Sagen und die Kommunen als Vertreter öffentlicher Belange bis heute keinen Sitz. Über den Gemeinsamen Bundesausschuss und den erweiterten Landesausschuss werden die Kassen und die Kassenärztliche Vereinigung zukünftig bestimmen, wo in Bayern ambulante Notfallversorgung stattfindet. Mit der Reform wird also das Ende der Krankenhausplanung auf Länderebene eingeläutet.

Der Referentenentwurf geht aber sogar noch weiter, indem er die Kassenärztliche Vereinigung mit der fachlichen Leitung der INZ in den Krankenhäusern beauftragt.

„Das lehnen wir strikt ab“, so Dr. Johann Keller, Geschäftsführendes Präsidialmitglied beim Bayerischen Landkreistag.

Die Kassenärztliche Vereinigung kommt schon heute vielerorts ihrer eigenen Verantwortung in Bezug auf den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst nicht ausreichend nach. Wie soll dann die Notfallbereitschaft in den Krankenhäusern von der KV organisiert werden? Im Zweifel würden doch wieder die Krankenhäuser als Notnagel einspringen müssen.

Die bayerischen Landkreise wehren sich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Entwicklungen. Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter, steht mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder im engen Austausch. Rückendeckung gibt es selbstverständlich auch von der Bayerischen Krankenhausgesellschaft. Zudem haben sich die bayerischen Landrätinnen und Landräte über ihre Landkreistage mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Baden-Württemberg zusammengetan. Auch in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beim Bayerischen Landkreistag waren sich die Landrätinnen und Landräte einig, dass die geplante Reform des Bundesgesundheitsministeriums für die Versorgung der Menschen im ländlichen Raum inakzeptabel ist.

Der Vorsitzende des Ausschusses, Landrat Hubert Hafner (Günzburg), führte dazu aus:

„Mit einem weiteren Reformaspekt wird klar, dass der Referentenentwurf letztendlich ein Angriff auf die Struktur der Krankenhäuser darstellt. Zukünftig sollen Krankenhäuser ohne ein INZ nur noch die Hälfte der ohnehin nicht kostendeckenden Pauschale zur Behandlung ambulanter Notfälle erhalten. Eine ganze Reihe von Kreiskrankenhäusern, die kein INZ bekommen werden, kommt damit in eine Zwickmühle. Behandeln sie Notfälle, bekommen sie kaum noch Geld. Verweigern sie die Behandlung, machen sie sich unter Umständen der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Mit solchen Abschlägen werden die Krankenhäuser bestraft. Die eigentlich damit beabsichtigte Lenkung der Patienten wird damit keinesfalls erreicht. Das wird nur über Anreize funktionieren. Diese sind auch möglich und machbar.“

Die Bedeutung der Abschlagsregelung wird erkennbar, wenn man berücksichtigt, dass die INZ nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums zukünftig nur an größeren Krankenhäusern angesiedelt werden sollen. Was das für die Patienten bedeutet, macht Landrat Hafner klar:

„Statt der bisher 10 oder 15 Minuten zur nächsten Notfallambulanz müssen die Patienten dann die doppelte Strecke fahren und das in Notsituationen! Das ist für die Menschen im ländlichen Raum nicht hinnehmbar und widerspricht dem Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, über den auf Bundesebene so viel diskutiert wird, fundamental. Der Bayerische Landkreistag erkennt die Zielsetzung des Bundesgesundheitsministeriums für eine Reform der Notfallversorgung mit einer Entlastung der Notaufnahmen an den Krankenhäusern an. Die vorgeschlagenen Regelungen sind jedoch nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen und gefährden die flächendeckende Versorgung der Menschen im ländlichen Raum. Der Referentenentwurf muss deswegen überarbeitet werden“, so Landrat Hubert Hafner.

Pressemitteilung des Bayerischen Landkreistags v. 23.01.2020