Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat mit unten vermerktem Schreiben vom 12.02.2026 an die Staatlichen Bauämter mit Straßenbauaufgaben und die kommunalen Spitzenverbände Folgendes ausgeführt:
„Mit Schreiben vom 25.02.2022 wurden den Staatlichen Bauämtern mit Straßenbauaufgaben anlässlich der Erneuerung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorläufige angepasste Muster für einen Antrag auf Erteilung einer Zustimmung nach § 127 Abs. 1 TKG sowie für eine Zustimmung gemäß § 127 Abs. 1 TKG zur Verfügung gestellt. Die Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien) enthalten in Teil E zwar Muster für das Zustimmungsverfahren nach § 127 TKG. Die notwendige Überarbeitung dieser Muster steht jedoch noch aus.
Aufgrund technischer Fortschritte bedürfen die am 25.02.2022 zur Verfügung gestellten vorläufigen Muster mittlerweile einer Anpassung. Bis zur Fertigstellung der Überarbeitung der Nutzungsrichtlinien stellen wir Ihnen als das für das TKG und Straßenrecht zuständige Ministerium daher die als Anlage angefügten aktualisierten vorläufigen Muster zur Verfügung und bitten um deren Verwendung.
Die Muster wurden in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entworfen, um ein bayernweit einheitliches Antragsverfahren zu gewährleisten. Sowohl der Antrag auf Erteilung einer Zustimmung nach § 127 Abs. 1 TKG als auch das Datenblatt zum Antrag wurden zudem mit der Deutschen Telekom abgestimmt. Dissense hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sollen so in Zukunft unterbunden werden. Im Rahmen des aktualisierten Musterbescheids zur Zustimmung nach § 127 Abs. 1 TKG werden auch vorformulierte Nebenbestimmungen zur Verfügung gestellt.“
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 12.02.2026, StMB-22-4303.12-1-16-37
Beitrag entnommen aus Die Gemeindekasse Bayern 10/2026, Rn. 78.

