Der Landtag hat heute den von Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil eingebrachten Entwurf für ein neues Landesplanungsgesetz beschlossen.
„Damit ist die Gesamtreform der Landesplanung auf einem guten Weg. Mit dem Gesetz sind nunmehr die Grundlagen gelegt. Als zweite Säule der Reform folgt das neue Landesentwicklungsprogramm Bayern“, betont Zeil.
Das Gesetz schafft die unverzichtbaren rechtlichen Voraussetzungen der Landesplanung in Bayern. Dazu gehört das Bekenntnis der Staatsregierung zu dem Leitziel, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen zu erhalten und gegebenenfalls zu schaffen.
„Wir bieten den Menschen in Bayern Chancengerechtigkeit bei Aus- und Weiterbildung, Arbeitsplätzen und Selbstständigkeit – und das, egal wo sie wohnen“, erklärt Zeil.
Daneben begrüßt der Wirtschaftsminister, dass die Regionalen Planungsverbände in ihrer kommunalen Struktur erhalten bleiben. Denn diese legen die Vorgaben für die räumliche Ordnung und Entwicklung in der Region fest und sind besonders bei der Energiewende von Bedeutung.
Zeil zeigt sich auch zufrieden mit den künftigen Inhalten von Landesentwicklungsprogramm (LEP) und Regionalplänen.
„Die Menschen brauchen neben einer Arbeit und intakten Umwelt selbstverständlich flächendeckend Einrichtungen des Sozialwesens, für die Gesundheit, Bildung und auch Kultur“, hebt der Wirtschaftsminister hervor.
Die Vorgaben des Bayerischen Landesplanungsgesetzes werden jetzt durch das LEP konkretisiert. Der Entwurf des LEP, den das Kabinett am 22. Mai beschlossen hat, wird in Kürze allen Gemeinden und Landkreisen sowie allen betroffenen Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Daneben erhält auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu dem Entwurf zu äußern.
StMWIVT, PM v. 14.06.2012