Für Autor/innen

Wir freuen uns über Gastbeiträge von Autorinnen und Autoren. Neben Informationen für die  bayerische öffentliche Verwaltung, die Justiz, öffentliche Unternehmen und der Anwaltschaft hat bayrvr.de das Ziel, dem wissenschaftlichen Nachwuchs ein Forum zu bieten.

Beitrags-Themen und inhaltliche Anforderungen

Der Schwerpunkt von BayRVR liegt auf dem bayerischen Landesrecht. Daher können Beiträge ebenenübergreifend dem gesamten Spektrum des öffentlichen Rechts entstammen. Von Interesse sind auch europa- und bundesrechtlichen Entwicklungen, die für den Freistaat Bayern relevant sind.

Idealerweise berücksichtigen die Beiträge folgenden Punkte:

  • Das Ansinnen
    Die Leserinnen und Leser sollen auf interessante Entwicklungen aufmerksam gemacht werden und sich darüber sachlich informieren können. Das schließt kritische und pointierte Stellungnahmen nicht aus, sofern sie aus Verfassersicht sachlich begründet sind.
  • Die Trennung der juristischen von der politischen Argumentation
    Das öffentliche Recht ist ein in hohem Maße politisch geprägtes Recht (z.B. Pkw-Maut, CoronaVO, Betreuungsgeld). Die Argumentation richtet sich danach, dass nicht alles, was politisch wünschenswert erscheint, deshalb auch rechtlich zulässig ist und nicht alles, was politisch fragwürdig erscheint, deshalb bereits rechtlich unzulässig wäre.
  • Die Aktualität
    Die auf BayRVR publizierten Beiträge nehmen aktuelle Entwicklungen auf, ohne allerdings den Anspruch zu haben, tagesaktuelle Nachrichten zu liefern. BayRVR erläutert idealerweise Hintergründe und nimmt Einordnungen vor (z.B. bei Gerichtsentscheidungen).

Zitierfähigkeit der Beiträge

Redaktionelle Beiträge werden am Ende mit einer spezifischen Net-Dokumentennummer versehen. Die Zitierfähigkeit dieser Beiträge genügt akademischen Erfordernissen:

1.) Beiträge dauerhaft und eindeutig referenzierbar

Die Beiträge bleiben dauerhaft erhalten, werden also nicht depubliziert. Bei den Beitrags-URL handelt es sich um Permalinks. Darüber hinaus ist jeder Beitrag mittels der spezifischen Net-Dokumenten-Nummer über die BayRVR-interne Suche eindeutig identifizierbar und adressierbar (der Suchterm lautet stets ohne Leerzeichen: „BayRVR[Nummer]“).

2) Stand des Beitrags eindeutig referenzierbar

Einmal veröffentlichte Beiträge werden textlich nicht mehr verändert. Gegebenenfalls für nötig befundene Updates finden sich unter ihrem jeweiligen Datum ausschließlich als Ergänzung am Ende des Beitrags und sind als solche gekennzeichnet – der ursprüngliche Text bleibt unverändert (vgl. etwa: hier).

3) Zitiervorschläge

  • Langform: Autor, Titel, BayRVR, Net-Dokumenten-Nummer, www.bayrvr.de (Stand)
  • Kurzform: Autor, BayRVR, Net-Dokumenten-Nummer, www.bayrvr.de (Stand)

Beispiele:

  • Michl, Entschädigung für überlange Verfahrensdauer in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, BayRVR, Net-Dokument BayRVR2014051901, www.bayrvr.de (Stand: 04.07.2014)
  • Michl, BayRVR, Net-Dokument BayRVR2014051901, www.bayrvr.de (Stand: 04.07.2014)

Manuskriptabgabe und Rechte

Manuskripte werden ausschließlich in elektronischer Form entgegengenommen und werden an folgende E-Mail-Adresse erbeten: manuskripte[ätt]bayrvr.de.

Die Annahme zur Veröffentlichung erfolgt per E-Mail.

Das Manuskript wird redigiert und geht dem Autor/der Autorin vor der Veröffentlichung nochmals zur Durchsicht und Freigabe zu.

Mit der Annahme erwirbt BayRVR honorarfrei das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Veröffentlichung. Ansonsten verbleiben die Rechte beim Autor bzw. der Autorin. Diese sind insbesondere frei darin, den Beitrag nach Ablauf von mindestens vier Wochen beliebig weiterzuverwerten und andernorts zu veröffentlichen – sei es kommerziell oder ideell, sei es in veränderter oder unveränderter Form, sei es in Printform oder online. Die Autorinnen und Autoren tragen dafür Sorge, dass der Veröffentlichung auf BayRVR Rechte Dritter nicht entgegenstehen (etwa weil der Beitrag so oder so ähnlich auch andernorts zur Veröffentlichung vorgesehen ist).

Redaktionelle Beiträge werden i.d.R. mit einem großen thematisch passenden Foto als solche gekennzeichnet. Der kostenpflichtige Erwerb obliegt BayRVR. Am Ende eines redaktionellen Beitrags folgen einige Hinweise zur Autorin bzw. zum Autor. Die Hinweise sollen mit einem Autorenfoto versehen werden, um dessen Übersendung höflich gebeten wird; dabei ist darauf zu achten, dass der Fotograf einer kostenfreien – auch kommerziellen – Nutzung des Fotos auf Websites generell oder im konkreten Einzelfall zugestimmt hat.

Weitere Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: entweder per E-Mail (redaktion@boorberg.de), gerne auch telefonisch (mobil unter 0711 – 7385-0).