Intensive Begleitung der Übertrittsphase durch Befragung von Eltern und Lehrkräften auch in diesem Jahr – Schulwahl nach der vierten Klasse ist vorläufig und punktuell – Kultusministerium hat 2009 das Übertrittsverfahren verändert und die Elternverantwortung gestärkt
Die Phase des Übertritts eines Schulkindes bewegt viele Familien in Bayern. Das Kultusministerium begleitet Eltern und Lehrer daher in dieser Phase intensiv. Seit 2010 befragt das Ministerium Eltern und Lehrkräfte mit einer repräsentativen Umfrage an 700 Grundschulen – die Umfrage wird auch in diesem Jahr Ende April und Anfang Mai durchgeführt. In der Umfrage äußern sich Eltern und Lehrer an den ausgewählten Schulen zu den zentralen Themen der Übertrittsphase. Das Kultusministerium bindet diese wertvollen Rückmeldungen in eine Gesamtstrategie des Monitorings des Übertrittsverfahrens ein.
Die Umfragen der letzten Jahre haben gezeigt: Vor allem die Zustimmung der Eltern zu Maßnahmen zur Senkung des Leistungsdrucks in der Übertrittsphase, etwa die Ansage von Proben und die Unterscheidung in Phasen mit und ohne Proben, hat zugenommen. Die jüngste Erhebung im April 2012 bestätigte auch die Akzeptanz der Übertrittsempfehlung ausdrücklich: Über zwei Drittel (rund 67 Prozent) der Lehrkräfte und vier Fünftel (rund 80 Prozent) der Eltern halten eine Übertrittsempfehlung für alle Schülerinnen und Schüler für sinnvoll.
Schulwahl nach der vierten Klasse ist vorläufig und punktuell
Auch aus Sicht des Kultusministeriums bildet die Übertrittsempfehlung der Grundschullehrkräfte eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über den Bildungsweg der Kinder im unmittelbaren Anschluss an die Grundschule. Die Grundschullehrkräfte kennen nämlich die Begabungen und Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler aus einer in der Regel zweijährigen gemeinsamen Schulzeit. Aufgrund ihrer pädagogischen Erfahrung und ihrer Kenntnis der Anforderungen an den weiterführenden Schulen wie Mittel-, Real-, Wirtschaftsschulen und Gymnasien können sie Eltern wichtige Ratschläge und Empfehlungen für diese Entscheidung zur Schulwahl an die Hand geben und weitere Anschlussmöglichkeiten aufzeigen.
Die Schulwahl nach der vierten Klasse ist vorläufig und punktuell. Im durchlässigen bayerischen Bildungswesen können die jungen Menschen auf ihrem Bildungsweg die Schulart wechseln und auf bereits erworbene Abschlüsse aufbauen. Die Möglichkeit, an einer Schulart mehrere Abschlüsse zu erlangen, etwa an der Mittelschule den erfolgreichen und den qualifizierenden Mittelschulabschluss sowie einen mittleren Bildungsabschluss, und der massive Ausbau der beruflichen Bildung, etwa der Fachoberschulen, eröffnen den Schülern vielfältige Optionen.
Elternverantwortung beim Übertrittsverfahren seit 2009 gestärkt
Die intensive Beratung durch die Klassen- und Beratungslehrkräfte sowie die Übertrittsempfehlung bilden die Basis für eine kindgerechte und pädagogisch verantwortungsvolle Entscheidung der Eltern und gehören damit zum Kern des Übertrittsverfahrens.
Das Übertrittsverfahren wurde 2009 geändert. Um den jungen Menschen gerecht zu werden und die Belastung der Kinder und ihrer Eltern zu senken, wurde die Beratung von Eltern und Schülern über die Vielfalt der Schullaufbahnen intensiviert und die Verantwortung der Eltern beim Übertritt deutlich gestärkt – auf der Basis einer Übertrittsempfehlung durch die Grundschullehrkräfte und den sich dann gegebenenfalls anschließenden Probeunterricht.
Wird im Probeunterricht in den Fächern Mathematik und Deutsch jeweils die Note 4 erreicht, liegt die Entscheidung für den Übertritt des Kindes an Gymnasium oder Realschule bei den Eltern. Erhält das Kind eine 5 oder 6 in Mathematik oder Deutsch, ist es pädagogisch aus Sicht des Kultusministeriums nicht verantwortbar, dass das Kind die angestrebte Schulart zu diesem Zeitpunkt besucht.
Eine Entscheidung der Eltern ohne die pädagogische Einschätzung der Lehrkräfte muss nicht zu mehr Bildungsgerechtigkeit führen. Nach Ansicht einiger Bildungsexperten könnten dadurch im Gegenteil vor allem die Chancen von Kindern aus Familien mit einem besonders ausgeprägten Bildungshintergrund erhöht werden. Bayern dagegen setzt mit der Übertrittsempfehlung, dem Ausbau der individuellen Förderung und der Ganztagsschulen auf die bestmögliche Teilhabe aller Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft.
StMUK, PM v. 25.04.2013