Aktuelles

StMASFI: Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

©pixelkorn - stock.adobe.com

Arbeitsministerin Müller: „Schnell und effektiv – mehr als Zweidrittel aller erstinstanzlicher Verfahren sind nach 3 Monaten abgeschlossen“

„Rechtssuchende, die sich an die Arbeitsgerichte im Freistaat wenden, erhalten dort schnelle Entscheidungen und effektiven Rechtsschutz. Dies zeigen die neuesten Zahlen: Denn trotz erneut gestiegener Eingangszahlen bei den erstinstanzlichen Klageverfahren im Jahr 2013 beträgt ihre durchschnittliche Dauer nur drei Monate. Dies hat zur Folge, dass 70 Prozent der Klägerinnen und Kläger innerhalb von wenigen Wochen zu ‚ihrem Recht‘ kommen und Rechtssicherheit erfahren. Damit leistet unsere Arbeitsgerichtsbarkeit einen wichtigen Beitrag dazu, das Vertrauen in die Arbeit der Gerichte und den Rechtsstaat zu stärken“, so Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller heute anlässlich des neuesten statistischen Berichts zur Tätigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern im Jahr 2013.

Im Jahr 2013 waren an bayerischen Arbeitsgerichten insgesamt 56.465 Urteilsverfahren einschließlich Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes anhängig. Bei 22.390 dieser Verfahren (Anteil 39,7 Prozent) betrug die Verfahrensdauer zwischen einem Monat und drei Monaten. Bei 16.801 Verfahren (Anteil 29,8 Prozent) lag die Dauer sogar bei nur einem Monat oder weniger. Im Durchschnitt dauerte ein Verfahren vor den Arbeitsgerichten in Bayern im Jahr 2013 3,0 Monate.

Informationen zur bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit erhalten Sie im Internet unter www.arbg.bayern.de/muenchen/wir sowie unter www.arbg.bayern.de/nuernberg.

StMASFI, Pressemitteilung v. 24.03.2014