Gesetzgebung

Landtag: Verfassungsausschuss – Bericht des Datenschutzbeauftragten

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz, Dr. Thomas Petri, legte vor dem Verfassungsausschuss den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013 und 2014 vor. Ein Schwerpunkt war der Skandal um die NSA-Abhöraffäre und die Frage nach den Konsequenzen.

„Dabei geht es nicht nur um Geheimdienste aus den USA, sondern auch aus Ländern wie China, Russland oder Indonesien, um nur einige zu nennen“, erklärte Petri.

Es habe sich erwiesen, dass es nicht ausreiche, bei Behörden eine äußere „Firewall“ zu errichten. Denn es jemandem gelinge, diese zu überwinden, könne er sich ungestört im jeweiligen Netzwerk bewegen und jede beliebige Information abgreifen. Man müsse auch innerhalb eines Systems Brandschutzmauern einziehen, um sich vor Spionage zu schützen. Petri wies eindringlich darauf hin, dass eine anstehende einheitliche Datenschutzregelung auf EU-Ebene gravierende Folgen für den Datenschutz auf Bundes- und Landesebene nach sich ziehen  werde. Er plädiere jedoch dafür, darauf hinzuwirken, den einzelnen Ländern die Möglichkeit zu geben, Datenschutz regional modifizieren zu können.

Datenschutzbeauftragter sieht Vorratsdatenspeicherung kritisch

Zum aktuellen Thema „Vorratsdatenspeicherung“ hat Petri eine eindeutige Meinung:

„Ich glaube, ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass ich Schwierigkeiten mit der Vorratsdatenspeicherung habe. Dieses Thema ist ein Jojo – man wirft es weg und es kommt immer wieder zurück“, so Petri.

Die anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung von Daten bei Bürgern, gegen die nichts vorläge könne ihm als Datenschützer nicht gefallen.

„Ich glaube auch nicht, dass die Polizei mit der vorgesehenen Regelung der Bundesregierung zufrieden sein wird“, zeigte sich Petri überzeugt.

Denn ausgerechnet bei Delikten, die spezifisch für das Internet seien, habe die Polizei keinen Zugriff zu Daten, weil es keine schwere Verbrechen seien.

„Phishing ist keine schwere Straftat, das Herunterladen von Kinderpornografie ebenfalls nicht. Und gerade bei diesen Vergehen, könnte man auch kriminalistischer Sicht argumentieren, dass man Daten sinnvoll zur Bekämpfung von Kriminalität einsetzen könnte“, erklärte Petri.

Sorgen bereiteten dem Datenschutzbeauftragten Videoüberwachungen auf kommunaler Ebene. Hier herrsche oft Unwissen über Datenschutzregelungen. Deswegen habe man einen Leitfaden erstellt, mit dessen Hilfe sich Kommunen über Standards und rechtliche Voraussetzungen informieren können.

„Ich bin sicher, damit können wir die Situation zur Zufriedenheit aller klären“, sagte Patri.

Lobend erwähnte Petri mehrfach die sehr gute Zusammenarbeit mit den Behörden.

„Wir sind bedingt durch unsere Rollen manchmal unterschiedlicher Meinung, aber in aller Regel finden wir immer schnell gute Lösungen“, betonte Petri.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 16.04.2015 (von Zoran Gojic)

Redaktioneller Hinweis: Zum angesprochenen Leitfaden für Kommunen bei der Videoüberwachung vgl. die Website des Datenschutzbeauftragten (> Veröffentlichungen > Broschüren).