Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes: Verbot des „Freien Netzes Süd“ bestätigt – Freistaat Bayern geht weiterhin konsequent gegen Rechtsextremisten vor
Mit Urteil vom 20. Oktober 2015 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Verfügung des Bayerischen Innenministeriums zum Verbot des „Freien Netzes Süd“ bestätigt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßte das Urteil als weiteren Erfolg des Rechtsstaates gegen die Umtriebe von Rechtsextremisten:
Der Freistaat Bayern wird auch künftig konsequent gegen jegliche Form von Extremismus einschreiten. Wir werden weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten voll ausnutzen, um den braunen Sumpf auszutrocknen.“
Am 2. Juli 2014 hatte das Bayerische Innenministerium die als rechtsextremistisch angesehene Vereinigung „Freies Netz Süd“ als Ersatzorganisation der bereits im Jahr 2003 verbotenen Vereinigung „Fränkische Aktionsfront“ verboten und aufgelöst. Dagegen hatten 41 Personen aus dem Umfeld des „Freien Netz Süd“ als Einzelpersonen geklagt. Eine Revision gegen das Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen.
StMI, Pressemitteilung v. 21.10.2015
Redaktioneller Hinweis: Zu weiteren Meldungen im Kontext „Vereinsverbot“ vgl. hier.