Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat Eltern und Jugendliche dazu aufgerufen, sich intensiv mit der Gefahr durch illegale Drogen auseinanderzusetzen. Huml betonte am Donnerstag anlässlich der Aufführung des Präventions-Theaterstücks „Voll in Ordnung“ in der Gesamtschule im oberfränkischen Hollfeld:
Ich bin besorgt über die Cannabis-Debatte im Jahr 2015. Die Forderungen nach einer Legalisierung dieser Droge zu Genusszwecken sind verantwortungslos! Unerfahrenheit und Neugier junger Menschen können fatale Folgen haben.“
Die Ministerin warnte: „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Konsum von Cannabis völlig harmlos ist. Denn das Gegenteil ist der Fall – möglich sind sowohl psychische als auch körperliche Erkrankungen. Insbesondere ein früher Einstieg in den Cannabis-Konsum kann dauerhafte Folgeschäden nach sich ziehen.“
Huml fügte hinzu: „Gerade in den Grenzregionen zu Tschechien macht uns zudem Crystal Meth zu schaffen. Die Droge ist außerordentlich gefährlich. Deshalb habe ich zum Beispiel in Regensburg die bundesweit einmalige Crystal-Hotline (0941/569-582-901) initiiert. Hier können Betroffene und Angehörige Rat und Hilfe finden.“
Die Ministerin ergänzte: „Wir unternehmen seit Jahren enorme Anstrengungen, um die Suchtprävention zu fördern und auszubauen. Rund 5,6 Millionen Euro stehen jährlich bereit.“
Huml bekräftigte: „Von Sucht Betroffene und ihre Angehörigen sind in Bayern nicht alleingelassen. Es gibt viele Anlaufstellen für Hilfe – und es ist besser, sie früher als zu spät in Anspruch zu nehmen.“
Mehr Informationen finden Sie unter:
http://www.stmgp.bayern.de/aufklaerung_vorbeugung/sucht/nps.htm.
StMGP, Pressemitteilung v. 17.12.2015
Redaktionelle Hinweise
Die Legalisierung von Cannabis in Bayern ist Gegenstand des Volksbegehrens „Ja zur ‚Legalisierung von Cannabis in Bayern‘ als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“, bei dem die Bürger über ein Bayerisches Hanfgesetz (BayHanfG) entscheiden sollen (vgl. die entsprechende Website der Initiatoren). Über die Zulässigkeit des Volksbegehrens verhandelt der BayVerfGH am 22.12.2015.
Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens vgl. hier.