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StMFLH: Neue Verwaltung der Königsschlösser Ludwig II. startet in Garmisch-Partenkirchen

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Nächster Schritt der Behördenverlagerung // Mietvertrag für neue Außenstelle der Bayerischen Schlösserverwaltung unterschrieben

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen erhält im Rahmen der Behördenverlagerungen insgesamt 30 Arbeitsplätze, davon 10 für Mittenwald und 20 für Garmisch-Partenkirchen. In Garmisch-Partenkirchen wird eine Außenstelle der Bayerischen Schlösserverwaltung gegründet.

Für die neue Verwaltung der Königsschlösser Ludwigs II. haben wir einen sehr guten Standort gefunden. Wir können jetzt mit vollem Elan starten. Die heutige Unterzeichnung des Mietvertrags ist ein Meilenstein zur Umsetzung der beschlossenen Verlagerung und zur Stärkung des Behördenstandorts“, freut sich Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder anlässlich des Abschlusses des Mietvertrags am Donnerstag (31.3) in Garmisch-Partenkirchen.

Die Außenstelle der Schlösserverwaltung erhält repräsentative Räume in der Bahnhofstraße 30 auf einer Fläche von rund 250 m². Die Immobilie ist sofort bezugsfertig und bietet ausreichend Platz. In der neuen Außenstelle werden zentrale Aufgaben im Bereich der Königsschlösser bearbeitet. Söder nannte beispielhaft die Umsetzung großer Baumaßnahmen, den UNESCO-Weltkulturerbeantrag für die Königsschlösser sowie eine Serviceverbesserung bei der Öffentlichkeitsarbeit. So soll etwa ein gemeinsames Infotelefon für alle Königsschlösser eingerichtet werden.

Daneben wird in Garmisch-Partenkirchen ein Zentraldepot für die Königsschlösser entstehen.

Söder: „An dem Aufbau des Zentraldepots arbeiten wir mit Hochdruck.“

Derzeit werde der exakte Raumbedarf geprüft und nach geeigneten Räumlichkeiten gesucht. In Garmisch-Partenkirchen sollen künftig Kunstgüter aus den Depots der Königsschlösser untergebracht werden, die aus klimatischen Gründen besser zentral in besonders dafür ausgelegten Räumlichkeiten aufbewahrt werden. Daher stellt die Unterbringung besondere Anforderungen vor allem an die Klimastabilität. Es gelte, wertvolle Originalbestände aus der Zeit Ludwig II. hochwertig sicher unterzubringen.

Die in 2015 beschlossene Verlagerung von Behörden ist die größte Regionalisierung von staatlichen Behörden und Einrichtungen der letzten Jahrzehnte. Über 50 Behörden und staatliche Einrichtungen werden aus Ballungszentren in ländliche Regionen Bayerns verlagert.

StMFLH, Pressemitteilung v. 31.03.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu weiteren Meldungen im Kontext „Behördenverlagerung“ vgl. hier.