Sachgebiete: Abgabenrecht; Kommunalrecht; Bau, Boden, Planung / BayVGH, Beschl. v. 09.01.2017 – 4 CE 16.2245 / Weitere Schlagworte: Wasserabgabesatzung / Landesrechtliche Normen: GO
Leitsatz:
AnzeigeWird durch Aufteilung einer im Grundbuch als Einheit eingetragenen oder einheitlich bewirtschafteten Fläche ein neues selbstständiges Grundstück geschaffen, so entsteht ein Anspruch auf (Erst-)Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung selbst dann, wenn die Gemeinde bereits vor der Teilung für die später abgetrennte Teilfläche einen (aus damaliger Sicht: Zweit-)Anschluss hergestellt hat.
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