• Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
BayRVR
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Gesetzgebung
  • Rechtsprechung
    • Rechtsprechung Bayern
    • Recht Deutschland & Europa
BayRVR
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Gesetzgebung
  • Rechtsprechung
    • Rechtsprechung Bayern
    • Recht Deutschland & Europa
Gesetzgebung

BMJV: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften

8. Februar 2017
von BayRVR Redaktion
3 Minuten Lesezeit

Die Bundesregierung hat am 08.02.2017 den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen konkretisiert und vereinheitlicht werden, unter denen unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement als wirtschaftlicher Verein tätig werden können. Zudem sollen bürokratische Entlastungen auch die Rechtsform der Genossenschaft für das bürgerschaftliche Engagement attraktiver machen.

Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:

„Bürgerschaftliches Engagement ist ein unverzichtbarer Teil unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das gilt auch für unternehmerische Initiativen: Wenn Bürgerinnen und Bürger einen Dorfladen gründen oder das Programmkino einer Kleinstadt übernehmen, verbessern sie ganz konkret die Lebensverhältnisse vor Ort. Diese kleinen Unternehmen werden meist ehrenamtlich betrieben und haben wenig finanzielle Mittel. Oft ist es zu aufwändig und zu teuer, das Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft zu betreiben. Der rechtsfähige wirtschaftliche Verein kann hier die bessere Rechtsform sein. Wir wollen daher für unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement den Zugang zu dieser Rechtsform erleichtern. Und: Wir werden die Rechtsform der Genossenschaft insbesondere für Kleinunternehmen noch attraktiver machen. Für diese soll die Pflichtprüfung weniger aufwändig werden.“

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf sieht vor, für ganz kleine unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement den Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins zu erleichtern. Die Rechtsformen der Kapitalgesellschaft oder der Genossenschaft sind häufig wegen der damit verbundenen Kosten nicht zumutbar. Der rechtsfähige wirtschaftliche Verein ist hingegen eine Rechtsform, die wenig Aufwand und Kosten verursacht. Künftig sollen die Voraussetzungen für die Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereine stärker konkretisiert und dadurch die Verleihungspraxis stärker vereinheitlicht werden. Zu diesem Zweck soll § 22 BGB verständlicher gefasst werden und eine Ermächtigung für eine Verordnung vorgesehen werden, durch die die Verleihungsvoraussetzungen für Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement konkretisiert werden. Wichtig ist: Die Gesetzesänderung zielt nur auf solche Initiativen ab, die einen wirtschaftlichen Hauptzweck haben. Die Regelungen zum Idealverein („e.V.“), der im Rahmen des Nebenzweckprivilegs wirtschaftlich tätig werden darf und der sich als Rechtsform insbesondere im Wohlfahrtsbereich bewährt hat, bleiben unverändert.

Damit aber auch die Rechtsform der Genossenschaft für Kleinunternehmen attraktiv bleibt, sind daneben für Genossenschaften einzelne bürokratische Erleichterungen vorgesehen. Unter anderem soll bei Kleinstgenossenschaften jede zweite Pflichtprüfung in Form einer kostengünstigeren vereinfachten Prüfung stattfinden. Ferner soll z.B. die Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen erleichtert werden. Schließlich soll die Transparenz bei Genossenschaften erhöht werden, um zu verhindern, dass die Rechtsform für unzulässige Investmentvermögen missbraucht wird.

BMJV, Pressemitteilung v. 08.02.2017

Redaktioneller Hinweis: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften.

    XE-MailLinkedInWhatsApp
StMJ: Bundesrat entscheidet über Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
BMUB: Kabinett beschließt Novelle des BNatSchG [u.a. bundesweiter Biotopverbund an Land]

Das könnte Sie auch interessieren

Presserecht: Anspruch der Presse auf Namensnennung des Verteidigers eines Beschuldigten

Konkurrentenverdrängungsklage

Chancen-Aufenthaltsrecht: Dublin-Verfahren

Hundesteuer: Kein Vertrauensschutz hinsichtlich des Steuersatzes

Suche


Für alle Fälle.



  • Anzeige

Autorinnen und Autoren auf BayRVR

Zum Autorenverzeichnis

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Jahreskalender

Sitzungskalender 2025 (PDF)


Hier geht es zu den Tagesordnungen

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

BayRVR Folgen

Avatar
Avatar BayRVR @bayrvr ·
7h

Presserecht: Anspruch der Presse auf Namensnennung des Verteidigers eines Beschuldigten https://bayrvr.boorberg.de/2025/10/31/presserecht-anspruch-der-presse-auf-namensnennung-des-verteidigers-eines-beschuldigten/

Auf Twitter antworten 1984123143078756645 Retweet auf Twitter 1984123143078756645 Auf Twitter liken 1984123143078756645 Twitter 1984123143078756645
Avatar BayRVR @bayrvr ·
29 Okt.

Konkurrentenverdrängungsklage https://bayrvr.boorberg.de/2025/10/29/konkurrentenverdraengungsklage/

Auf Twitter antworten 1983387177460412658 Retweet auf Twitter 1983387177460412658 Auf Twitter liken 1983387177460412658 Twitter 1983387177460412658
Avatar BayRVR @bayrvr ·
27 Okt.

Chancen-Aufenthaltsrecht: Dublin-Verfahren https://bayrvr.boorberg.de/2025/10/27/chancen-aufenthaltsrecht-dublin-verfahren/

Auf Twitter antworten 1982671327984054496 Retweet auf Twitter 1982671327984054496 Auf Twitter liken 1982671327984054496 Twitter 1982671327984054496
Avatar BayRVR @bayrvr ·
24 Okt.

Hundesteuer: Kein Vertrauensschutz hinsichtlich des Steuersatzes https://bayrvr.boorberg.de/2025/10/24/hundesteuer-kein-vertrauensschutz-hinsichtlich-des-steuersatzes/

Auf Twitter antworten 1981567483921211654 Retweet auf Twitter 1981567483921211654 Auf Twitter liken 1981567483921211654 Twitter 1981567483921211654
Mehr Laden

Copyright © 2025 bayrvr.de

  • Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}