Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/21873 v. 25.04.2018). Er hat Zustimmung empfohlen, der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen mit der Maßgabe, dass das Gesetz am 01.07.2018 in Kraft tritt.
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(koh)