Rechtsprechung Bayern

Technische Lieferbedingungen

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Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat mit unten vermerkter Bek vom 8.5.2024 an die Staatlichen Bauämter mit Straßenbauaufgaben und die kommunalen Spitzenverbände Folgendes ausgeführt:

„1. Allgemeines

Die Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen wurden aktualisiert und ergänzt. Die neuen Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen (TL transportable LSA) mit Ausgabe 2023 ersetzen die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 3.8.2023 (BayMBl 2023 Nr. 423)1) eingeführten Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen (TL transportable LSA), Ausgabe 2022.

2. Ergänzende Festlegungen

Zur Anzeige der verbleibenden Rest-Rot-Zeit (Countdown) können zusätzlich einfeldige Signalgeber angebracht werden. Insbesondere bei langen Umlaufzeiten empfiehlt sich der Einsatz von Countdown-Anzeigen, welche die gesamte verbleibende Rot-Zeit zurück zählen. Beim Einsatz dieser Anzeigen ist auf eine ausreichende Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit zu achten.

3. Anwendung

3.1 Die Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 07/2024 bekannt gegeben.

3.2 Die TL transportable LSA, Ausgabe 2023, sind im Zuge der der Auftragsverwaltung unterliegenden Bundesstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, diese Bekanntmachung auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.

3.3 Das ARS Nr. 05/2023 des BMDV vom 28.3.2023 ist nicht mehr anzuwenden. Die TL transportable LSA, Ausgabe 2023, ersetzen die TL transportable LSA, Ausgabe 2022.

4. Übergangsregelungen

Anlagen, die bereits vor Einführung der TL transportable LSA 2022 in Verkehr gebracht wurden und nach den TL transportable LSA 97 geprüft sind, dürfen bis Ende des Jahres 2033 weiter genutzt werden. Nach Ablauf der genannten Frist sind die nach den TL transportable LSA 97 geprüften Geräte nicht mehr einzusetzen.

5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1.6.2024 in Kraft. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 3.8.2023 (BayMBl 2023 Nr. 423) zu den TL transportable LSA, Ausgabe 2022, wird mit Ablauf des 31.5.2024 aufgehoben.

6. Bezugsmöglichkeiten

Das ARS Nr. 07/2024 und die TL transportable LSA, Ausgabe 2023, werden auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de) bereitgestellt.“

Anmerkung:

Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für transportable Lichtsignalanlagen (ZTV transportable LSA 2023) haben wir im vorigen Heft unter Randnummer 146 behandelt.

Bek des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 8.5.2024 – 44-43322-1-9 (BayMBl Nr. 247)

Beitrag entnommen aus Die Gemeindekasse Bayern 18/2024, Rn. 153.