Rechtsprechung Bayern

Bezahlkarte für Geflüchtete

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Bei der Einführung der Bezahlkarte hat die Staatsregierung u.a. das Ziel formuliert, die Überweisungen ins Ausland zu reduzieren. Diese Regelung war Anlass für eine Schriftliche Anfrage vom 14.01.2025 im Bayerischen Landtag. Die einzelnen Fragen und die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) vom 08.02.2025 werden nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:

1.1 Wurde dieses Ziel erreicht?1)

1.2 Welche Zahlen liegen der Staatsregierung im Hinblick auf die Überweisungen ins Ausland von Geflüchteten vor?

1.3 Welche Änderungen hat es bzgl. der sog. Auslandsüberweisungen seit Einführung der Bezahlkarte gegeben?

„Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Laut Bundesbank wurden 2022 aus Deutschland nach Syrien 407 Mio. Euro überwiesen, nach Afghanistan 162 Mio. Euro und in den Irak 120 Mio. Euro. Es kann nicht bestritten werden, dass ein Teil dieser immensen Summen von Empfängern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stammt. Jeder Euro aus Asylbewerberleistungen, der ins Ausland abfließt, ist zweckentfremdet und somit einer zu viel. Die Einführung des Bezahlkartensystems führt mit seinen Beschränkungen, insbesondere dem Bargeldabhebebetrag in Höhe von 50 Euro pro Person sowie dem Ausschluss von Money-Remittern, zwangsläufig zu einer Reduktion der Überweisungen von Sozialleistungen ins Ausland und leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität.“

2.1 Wie genau überprüft die Staatsregierung, dass die Geflüchteten durch die Einführung der Bezahlkarte weniger Geld in ihre Heimatländer überweisen?

2.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Erkenntnisse der Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), dass die Quote der Überweisungen ins Ausland bereits vor der Einführung der Bezahlkarte bei unter 10 Prozent lag, und decken sich diese mit der Praxis in Bayern?

„Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ist nicht geeignet, auch nur darzulegen, dass die u.a. mit der Einführung der Bezahlkarte bezweckte Reduktion der Überweisung von Sozialleistungen ins Ausland fehlgerichtet wäre. Die Studie liest sich auch in ihrem Fazit mehr wie ein Beitrag zur politischen Debatte, insbesondere indem auf Entwicklungshilfe für Herkunftsländer Bezug genommen wird. Damit geht ein Bezug zur Bezahlkarte fehl, denn bei dieser geht es um existenzsichernde Sozialleistungen, die nur in Deutschland verwendet werden dürfen. Die Datengrundlage der zitierten Studie ist bereits nach den Angaben der Verfasser nicht ausreichend. Die Studie beruht zudem lediglich auf Haushaltsbefragungen, also Eigenangaben. Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, ob Geldtransfers über sog. Money-Remitter oder gar Schattenbanksysteme (Stichwort: Hawala) auch berücksichtigt wurden.

Letzteres dürfte auszuschließen sein. Die Angabe, dass der Anteil, der durch Personen mit Fluchthintergrund getätigten Auslandsüberweisungen geringer sei als der, von Personen ohne Fluchthintergrund getätigten Überweisungen, hat keinerlei Aussagekraft bezüglich des Umfangs der tatsächlich getätigten Überweisungen. Die Umfrage beschäftigt sich länglich mit den Hintergründen und Motiven einer etwaigen Auslandsüberweisung, liefert aber für die eigentliche Frage, wie viele deutsche/ bayerische Sozialleistungen ins Ausland fließen, keine Antwort. Auch die Daten der Studie zeigen, dass die Geldflüsse ins Ausland kontinuierlich steigen. Jeder Euro aus Asylbewerberleistungen, der ins Ausland abfließt, ist zweckentfremdet. Er dient nur der Existenzsicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Selbst wenn die in der Studie genannten 10 Prozent korrekt wären, wäre das viel zu viel.“

3.1 Wie genau überprüft die Staatsregierung die Entlastung der Kommunen durch die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Bayern (sollten die Ergebnisse der Überprüfung vorhanden sein, bitte offenlegen)?

3.2 Welche Erfahrungen berichten die Kommunen der Staatsregierung im Hinblick auf die Ent- und Belastung der Verwaltung seit der Einführung der Bezahlkarte (bitte die einzelnen Rückmeldungen – soweit vorhanden – der Antwort hinzufügen)?

„Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) steht in engem und regelmäßigem Austausch mit den Kommunen und unterstützt diese weiterhin beim Verwaltungsvollzug der Bezahlkarte. Das Bezahlkartensystem wird kontinuierlich verbessert, um weitere Entlastungen der Kommunen herbeizuführen. Dabei werden die Rückmeldungen der Kommunen berücksichtigt und Anregungen zur weiteren Verwaltungsvereinfachung umgesetzt.

…“

8.1 Wie viele Gerichtsentscheide gab es seit der Einführung der Bezahlkarte, die sich mit Klagen von Geflüchteten zu Bestimmungen der Bezahlkarte beschäftigt haben (bitte einzeln auflisten)?

„Bislang liegen dem StMI acht Beschlüsse der Sozialgerichte (SG) Bayreuth, Nürnberg und München in Eilverfahren vor. Entscheidungen in Hauptsacheverfahren der ersten Instanz oder generell Entscheidungen der zweiten Instanz sind nicht bekannt …“

8.2 Welche Konsequenzen wurden gezogen (bitte einzeln auflisten)?

„Die beanstandeten formalen Fehler wurden abgestellt, im Übrigen waren keine Anpassungen erforderlich. Die Entscheidungen der letzten Monate zeigen, dass die Bezahlkarte in Bayern in ihrer konkreten Ausgestaltung vor den Gerichten Bestand hat.“

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 08.02.2025 (LT-Drs. 19/4889)

 

1) die Überweisungen ins Ausland zu reduzieren

 

Beitrag entnommen aus Die Gemeindekasse Bayern 15/2025, Rn. 125.