Sozialministerin Müller: „Irmgard Badura ist eine ausgezeichnete und hochangesehene Behindertenbeauftragte“
Auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, für die neue Legislaturperiode erneut Irmgard Badura als beauftragte Person der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung zu ernennen.
„Die beauftragte Person ist unverzichtbarer Berater der Staatsregierung in Fragen, die die Menschen mit Behinderung betreffen. Frau Badura hat sich in ihrer vorangegangenen Amtszeit sehr kompetent, leidenschaftlich und mit viel Herz für die Menschen mit Behinderung und ein inklusives und teilhabegerechtes Bayern eingesetzt. Ihre engagierte Arbeit hat ihr im Landtag, in der Staatsregierung, bei den Behindertenverbänden, und nicht zuletzt bei den Menschen mit Behinderung sehr viel Ansehen und Anerkennung eingebracht. Ich bin mir daher sicher, dass wir gemeinsam mit Frau Badura unseren bayerischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den nächsten Jahren mit Leben erfüllen können.“
Die Berufung von Irmgard Badura zur beauftragten Person der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung durch Ministerpräsident Horst Seehofer soll im Januar 2014 erfolgen.
Der Landtag hat im November 2012 beschlossen, dass die beauftragte Person der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung künftig hauptamtlich tätig sein wird.
„Das Amt des bayerischen Behindertenbeauftragten als Anwalt und Botschafter aller Menschen mit Behinderungen im Freistaat ist von solch enormer Bedeutung, dass es nur folgerichtig war, dass die beauftragte Person im Hauptamt tätig ist“, so Sozialministerin Müller abschließend.
Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 10.12.2013