Gesetzgebung

Staatskanzlei: Innere Sicherheit / Maßnahmenkatalog gegen Wohnungseinbrüche

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Innenminister Joachim Herrmann: „Bayern weiter vorn bei der Inneren Sicherheit“

„Bayern bleibt mit seiner niedrigen Kriminalitätsbelastung und seiner hohen Aufklärungsquote Spitzenreiter der Inneren Sicherheit in Deutschland. Auch im Städteranking, das alle deutschen Großstädte ab 200.000 Einwohner listet, stehen die Großstädte Augsburg und Nürnberg im Vergleich zu anderen Großstädten in Deutschland ausgezeichnet da. München ist die sicherste Millionenstadt“, resümierte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in seinem Bericht vor dem Ministerrat die aktuellsten Zahlen zur Inneren Sicherheit in Bayern.

Diese hervorragende Sicherheitsbilanz sei das Ergebnis einer konsequenten Sicherheitspolitik mit einer klaren Strategie. Und sie sei vor allem das Ergebnis einer hervorragenden Arbeit der rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der bayerischen Polizei.

Deshalb kündigte Herrmann eine Fortsetzung der nachhaltigen Personalpolitik an:

„Während in anderen Bundesländern bei der Polizei immer weiter Personal abgebaut wird, haben wir den höchsten Personalstand aller Zeiten erreicht.“

Die aktuellen Einstellungsplanungen seien darauf gerichtet, ausscheidende Beamte der kommenden Jahre rechtzeitig und vollständig durch ausgebildete Nachwuchsbeamte zu ersetzen. Auch der Sachhaushalt der Polizei mit einem deutlichen Zuwachs von insgesamt 34 Millionen Euro für 2013/2014 mache deutlich, welch hohen Stellenwert die Innere Sicherheit in Bayern hat: Er erreicht damit ein Gesamtvolumen von rund 280 Millionen Euro pro Jahr. Laut Herrmann wird beispielsweise der Fuhrpark der Bayerischen Polizei in den nächsten Jahren weiter modernisiert:

„Alleine für 2013 und 2014 geben wir mehr als 32 Millionen Euro für die Erneuerung des Polizei-Fuhrparks aus. In diesem Zeitraum beschaffen wir 1800 neue, hoch moderne Fahrzeuge für die bayerische Polizei.“

Bei der Bekämpfung der Internetkriminalität kündigte Herrmann eine polizeiliche Qualitätsoffensive an:

„Wir werden das Kontingent der auf das Internet spezialisierten Kriminalisten weiter ausbauen, unsere Polizistinnen und Polizisten verstärkt umfassend fortbilden und professionalisieren. Flächendeckend richten wir bei der Kriminalpolizei spezielle Einheiten „Cybercrime“ ein. 15 von 28 Dienststellen sind schon mit derart spezialisierten Arbeitsbereichen eingerichtet, die übrigen 13 Dienststellen folgen Anfang des kommenden Jahres. Neben dem bereits im Sommer installierten Cyber-Allianz-Zentrum beim Landesamt für Verfassungsschutz wird im Landeskriminalamt das „Dezernat Cybercrime“ am 1. Januar 2014 seine Arbeit aufnehmen – als polizeiliches Kompetenzzentrum und erster Ansprechpartner für die Polizeien des Bundes und der Länder.“

Wohnungseinbrüche

Als weitere besondere Herausforderung für die bayerische Polizei nannte Herrmann den Kampf gegen Wohnungseinbrecher. Hier steigen bundesweit die Fallzahlen seit einigen Jahren kontinuierlich an:

„Obwohl Bayern ein rund vier Mal geringeres Einbruchsrisiko als im Bundesdurchschnitt hat, ist die negative Entwicklung auch bei uns spürbar.“

Herrmann präsentierte dem Ministerrat einen Acht-Punkte-Katalog mit Maßnahmen gegen Wohnungseinbrüche:

  • Der Innenminister setzt sich auf Bundesebene für eine gemeinsame kriminalpolitische Schwerpunktsetzung und einen intensiveren Informationsaustausch ein. Das hat bereits eine von Herrmann initiierte Bund-Länder-Projektgruppe auf der Innenministerkonferenz Anfang Dezember empfohlen.

    „Eine bessere Abstimmung der Länder ist notwendig, um überörtlich oder gar international agierende Täter überführen zu können.“

  • Außerdem startete der bayerische Innenminister vor einigen Wochen bayernweit eine große Präventionskampagne der Bayerischen Polizei mit Aktionstagen und vielfältigen kostenlosen Beratungsangeboten, wie man sich am besten vor Einbrechern schützen kann.

    „Bis zum Jahresende sind unsere Polizistinnen und Polizisten in ganz Bayern unter anderem mit Informationsständen auf Christkindlmärkten, in Geschäftszentren, Fußgängerzonen und Messen vertreten.“

    Alle Bürgerinnen und Bürger können unter www.k-einbruch.de und www.polizei.bayern.de wertvolle Tipps und wichtige Ansprechpartner abrufen. Die Präventionskampagne wird im Frühjahr fortgesetzt.

  • „Jedes unserer Polizeipräsidien hat ein regional maßgeschneidertes Bekämpfungskonzept gegen Wohnungseinbruch“, erklärte Herrmann. „Durch akribische Ermittlungstätigkeit, qualifizierte Tatortarbeit sowie intensive Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen unternehmen wir alles, um Einbrecher schnell hinter Gitter zu bringen.“
  • Die Polizeipräsenz vor allem in Wohngebieten wurde erhöht. Herrmann kündigte darüber hinaus Schwerpunkteinsätze der Bereitschaftspolizei dort an, wo sich Wohnungseinbrüche besonders häufen.
  • Auf überörtlichen Straßen wurden zudem die bayerischen Schleierfahnder angewiesen, bei Fahrzeugkontrollen besonders auf Diebesgut und Einbruchswerkzeug zu achten.
  • Bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchs setzt Herrmann auch auf völlig neue Ansätze.

    „Ich werde an den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft herantreten, mit dem Ziel bei besonderen Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruchsdiebstahl eine finanzielle Begünstigung bei der Hausratversicherungsprämie zu gewähren.“

  • Bei der Bekämpfung international agierender Einbrecherbanden wird sich Herrmann sowohl beim Hofer Dialog mit Tschechien wie bei der Europäischen Strategie für die Donauregion für die Intensivierung internationaler Kooperationen einsetzen.

    „Natürlich werden wir auch die erfolgreiche Zusammenarbeit in Fragen der Inneren Sicherheit mit unseren Nachbarstaaten Österreich und der Tschechischen Republik weiter ausbauen.“

    Dabei wird eines der TOP-Themen neben der Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Cyberkriminalität die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Bandenkriminalität sein, darunter die Zerschlagung organisierter Einbrecherbanden und Drogen- und Menschenhändlerringe.

  • Der Ministerrat beauftragt das Justizministerium, eine Initiative mit dem Ziel zu erarbeiten, dass Wohnungseinbruchsdiebstähle nicht mehr als minderschwere Fälle gemäß § 244 Abs. 3 StGB bestraft werden können.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 14.12.2013