Gesetzgebung

Staatskanzlei: Umsetzung der Regierungserklärung von Ministerpräsident Horst Seehofer in der laufenden Legislaturperiode / Schwerpunkte für 2014 festgelegt

©pixelkorn - stock.adobe.com

Seehofer: „Weichen für Digitalisierung werden 2014 gestellt, IT-Gipfel im Februar / Gesetzentwurf für landesweite Volksbefragungen in Vorbereitung“

Der Ministerrat hat den weiteren Fahrplan zur Umsetzung der Regierungserklärung von Ministerpräsident Horst Seehofer für 2014 beraten.

Seehofer: „In meiner Regierungserklärung am 12. November 2013 vor dem Bayerischen Landtag habe ich als entscheidende Zukunftsherausforderungen die zunehmende Internationalisierung, die digitale Revolution, die demografische Entwicklung und die kulturellen Auswirkungen, die diese Veränderungen mit sich bringen, benannt. Ich habe angekündigt, Politik im engen Dialog mit allen gesellschaftlichen Kräften und den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat kraftvoll und entschlossen anzugehen und die Koalition mit den Bürgerinnen und Bürgern als Fundament und Auftrag unserer Regierungspolitik bezeichnet. Als wichtige Bausteine für einen modernen Bürgerstaat des 21. Jahrhunderts wird Innenminister Joachim Herrmann im ersten Quartal 2014 dem Ministerrat einen Gesetzentwurf für die Einführung von landesweiten Volksbefragungen vorlegen. Und die Leiterin der Staatskanzlei, Staatsministerin Christine Haderthauer, wird ihr Konzept für die Paragraphenbremse als ersten Baustein der umfassenden Deregulierung Bayerns umsetzen, damit Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Bayern mehr Freiräume bekommen.“

Die Ressorts sind beauftragt, die Projekte zur Umsetzung der Regierungserklärung in den jeweiligen Häusern voranzutreiben und jeweils zeitnah dem Ministerrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Seehofer machte deutlich, dass das Instrument der Volksbefragung, zum Beispiel bei großen Infrastrukturprojekten, die Möglichkeit schaffen werde, Bayerns Bürgerinnen und Bürger frühzeitig aktiv und bayernweit an den Entscheidungen zu beteiligen.

Seehofer kündigte an, dass im Jahr 2014 auch die entscheidenden Weichen für die digitale Revolution im Freistaat gestellt werden sollen:

„Mit unserer Strategie BAYERN DIGITAL machen wir Bayern zur Leitregion für den digitalen Aufbruch. Wir investieren bis 2018 massiv in das digitale Zeitalter. Damit sichern wir die Arbeitsplätze von morgen und die Chancen überall im Land.“

Bis 2018 werde ein flächendeckendes digitales Hochgeschwindigkeitsnetz geschaffen.

Seehofer: „Wir wollen, dass das modernste Breitbandnetz in Bayern Standard wird. Dazu sind erhebliche Anstrengungen von Politik, Kommunen und Wirtschaft notwendig. Im Februar werde ich einen IT-Gipfel einberufen. Ziel ist, mit den wichtigsten Akteuren aus den Bereichen Netzausbau, digitale Anwendungen, Datensicherheit, Kommunen die Themenfelder Breitbandversorgung, Digitalisierung in Wirtschaft, Schule, Verwaltung und Gesundheit und Netzsicherheit und Datensicherheit zu beraten.“

Ministerrat beschließt Paragraphenbremse / Am Ende der Legislaturperiode soll es nicht mehr Gesetze und Verwaltungsvorschriften geben als heute

Der Ministerrat hat den Vorschlag von Staatsministerin Christine Haderthauer für das Konzept einer „Paragraphenbremse“ gebilligt. Ministerpräsident Seehofer hatte in seiner Regierungserklärung vom 12. November 2013 angekündigt, dass es in dieser Legislaturperiode grundsätzlich keine neuen Gesetze und Verwaltungsvorschriften geben soll.

Staatsministerin Haderthauer: „Wir brauchen gute Ideen statt neuer Paragraphen! Jeder neue Paragraph zieht Vollzugstätigkeit nach sich. Zu einem modernen Staat gehört es, nur das zu regeln, was wirklich erforderlich ist, aber auch nur so viel wie nötig.“

Die Paragraphenbremse gilt für alle von der Staatsregierung verantworteten Gesetzentwürfe, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Bis auf wenige Ausnahmen, wie redaktionelle Änderungen oder Anpassungen an veränderte Rechtsprechung unterliegt künftig jede Änderung des Landesrechts der Paragraphenbremse:

  • Voraussetzung für eine Neuerung wird künftig sein, dass
    – zugleich eine andere gleichwertige Vorschrift aufgehoben wird („one in, one out“) und
    – nachgewiesen ist, dass das Regelungsziel nicht anderweitig, also ohne Rechtsvorschrift erreicht werden kann.
  • Die Einhaltung und Überwachung der Paragraphenbremse stellt der Normprüfungsausschuss unter Leitung der Leiterin der Staatskanzlei sicher.

Ministerrat berät über Energiewende / Preisstabilität, Versorgungssicherheit und Sicherung von Arbeitsplätzen als Kernelemente

Staatsregierung und CSU-Landtagsfraktion werden bis Mitte Januar die bayerischen Forderungen zur Neugestaltung der Energieversorgung und der dafür notwendigen Änderungen der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen vorlegen. Kernelemente sind Preisstabilität, Versorgungssicherheit sowie Sicherung von Arbeitsplätzen in energieintensiven Unternehmen. Völlig unverständlich ist für die Bayerische Staatsregierung in diesem Zusammenhang das von der EU-Kommission angekündigte Beihilfeverfahren in Bezug auf Ausnahmetatbestände im Energieeinspeisegesetz (EEG) für energieintensive Unternehmen.

Europaministerin Dr. Beate Merk: „Durch die EEG-Umlage wird ausschließlich der Energiemarkt in Deutschland belastet. Wenn wir hier Ausnahmen für einzelne energieintensive Unternehmen vornehmen, behindert das keinen einzigen Wettbewerber in Europa. Die Haltung der EU-Kommission in dieser Frage belegt einmal mehr, dass vorrangiges Ziel der EU-Bürokratie nicht der Erhalt, sondern die Vernichtung von Arbeitsplätzen in Deutschland ist.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 14.12.2013

Redaktioneller Hinweis: Wer die Entwicklung zu einem bestimmten Thema nachvollziehen bzw. den aktuellen Stand eines Verfahrens wissen möchte, kann dies durch einen Klick auf das entsprechende Tag (siehe unterhalb des Beitrags unter „Tagged With“).