Der Vizepräsident des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth Gerd Lederer tritt zum 1. Februar 2015 in Ruhestand.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg trat er seinen Dienst im Freistaat Bayern im November 1978 als Regierungsrat z.A. bei der Regierung von Oberfranken an. Im April 1980 schloss sich eine rund neunjährige Tätigkeit als Juristischer Staatsbeamter am Landratsamt Kulmbach an, bevor er im Oktober 1989 als Landesanwalt zur Landesanwaltschaft Bayreuth wechselte. Im Jahre 1994 avancierte Gerd Lederer zum Oberlandesanwalt und wurde 1997 im Zuge der Eingliederung der Landesanwaltschaft in die Regierung von Oberfranken dort zum Leiter des Sachgebiets „Landesanwaltschaft“ ernannt.
Am 1. November 1997 erfolgte sein Wechsel an das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth, an dem er zunächst als Beisitzer der 1. Kammer tätig war und im März 1999 deren Vorsitzender wurde.
Am 21. Dezember 2011 wurde Herr Lederer zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts ernannt. Die inhaltlichen Schwerpunkte seiner Tätigkeit in der 1. Kammer, deren Vorsitz er bis zur Ruhestandsversetzung beibehielt, lagen im Bereich des Polizei- und Ordnungsrechts, des Verkehrsrechts, des Straßen- und Wegerechts und des Versammlungsrechts. Neben seiner richterlichen Tätigkeit war Gerd Lederer langjährig als Lehrbeauftragter an der Bayerischen Verwaltungsschule und der Beamtenfachhochschule sowie als Prüfer für die Erste Juristische Staatsprüfung tätig.
VG Bayreuth, Pressemitteilung v. 30.01.2015