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StMI: Förderung interkommunaler Kooperationsprojekte

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Der Freistaat fördert seit 1. April 2015 in ganz Bayern interkommunale Kooperationsprojekte. Nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit können neue interkommunale Kooperationsprojekte mit bis zu 50.000 Euro, in Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf entsprechend dem LEP mit bis zu 90.000 Euro gefördert werden. Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit, den Förderrichtlinien und den Ansprechpartnern bei den Regierungen finden Sie auf unserer Internetseite.

(c) StMI, Newsletter KIM v. 17.08.2015

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