Sachgebiet: Verkehrsrecht / BayVGH 11 CS 16.338 – Beschluss vom 07.04.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
1. Eine Maßnahme nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem ist nicht vorgesehen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber durch die Rechtsänderung am 1. Mai 2014 in eine Stufe des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems eingeordnet wurde und dann wegen einer weiteren Verkehrszuwiderhandlung ein weiterer Punkt eingetragen wird, der aber nicht zum Erreichen einer höheren Stufe führt.
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Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).