Sachgebiet: Kommunalrecht; Parlaments-, Wahl- und Parteienrecht; Staats- und Verfassungsrecht / BayVGH, Beschl. v. 06.04.2016 – 4 ZB 15.1562 / Weitere Schlagworte: Wahlanfechtung; geheime Abstimmung; Berufung; Ungültigerklärung / Landesrechtliche Normen: BV, GLKrWG
Leitsatz:
Aus den verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätzen ergibt sich keine Verpflichtung, bei der Aufstellung von Kandidaten für Wahlen auf kommunaler Ebene die Benutzung von Wahlkabinen zwingend vorzuschreiben.
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