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VG Regensburg: Voraussetzungen eines Wiederaufnahmeantrags nach Einstellung des Asylverfahrens

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Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht (Verfahrens- und Prozessrecht) / VG Regensburg 9 S 16.30620 – Beschluss vom 18.04.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

1. Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO nach Verfahrenseinstellung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemäß § 33 Abs. 5 Satz 2 AsylG, da Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 33 Abs. 5 Satz 2 AsylG) eine einfachere und effektivere Möglichkeit zur Realisierung des Rechtsschutzes darstellt.

Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).

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