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HRK: HRK fordert bessere Förderung von Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen

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Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Hochschulen für angewandte Wissenschaften müssen verstärkt gefördert werden. Das fordert der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in einem heute in Berlin einstimmig verabschiedeten Beschluss. Entsprechende Maßnahmen sollen die in den letzten Jahren gestiegene Unterstützung der universitären Forschung ergänzen. Dies sei auch mit Blick auf die sinkende Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen, den wichtigsten Kooperationspartnern der Fachhochschulen, dringend erforderlich.

Angesichts der besonderen Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen sind nach Auffassung des Senats spezifische, aufeinander abgestimmte Förderinstrumente notwendig.

Passende Programmformate insbesondere des Bundesforschungsministeriums (BMBF) müssten ausgebaut werden. Es sei angemessen, die einschlägigen BMBF-Fördermittel in den kommenden fünf Jahren um jeweils 20 Millionen € aufzustocken. Das Ministerium soll außerdem die Förderlinie “FH-Impuls“ verstetigen, mit der seit diesem Jahr erstmals zehn forschungsstarke Fachhochschulen bei der Entwicklung ihres Forschungsprofils unterstützt werden.

Ein besonderes Augenmerk legt der HRK-Senat auf die systematische Heranbildung künftiger Professorinnen und Professoren für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

Zur Förderung dieses wissenschaftlichen Nachwuchses fordert das Gremium den Ausbau der kooperativen Promotionskollegs (vom BMBF gefördert) von sieben auf fünfzig. Um die für eine Fachhochschulprofessur nötige Doppelqualifikation in der Wissenschaft und in Wirtschaft oder öffentlichen Einrichtungen nach der Promotion zu ermöglichen, sind unterschiedlich gestaltete Teilzeitstellen erforderlich. Zum Einstieg hält der HRK-Senat es für nötig, dass das Bundesministerium 50 angemessen dotierte Stellen für jeweils sechs Jahre fördert.

Die systematische Nachwuchsförderung dient besonders dem Ziel, die Zahl der Professuren anheben zu können, um auch an den in Forschung und Entwicklung besonders starken Fachhochschulen das notwendige Betreuungsverhältnis in der Lehre sicherzustellen.

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HRK, Pressemitteilung v. 15.06.2016