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BVerwG: Kosten für die Gewährung von Informationszugang

Sachgebiet: Informationsfreiheitsrecht / BVerwG, Urt. v. 20.10.2016 – BVerwG 7 C 6.15 / Weitere Schlagworte: abschreckend wirkende Gebührenbemessung; Kalkulationsgrundlagen; Amtshandlung; einheitlicher Lebenssachverhalt

Leitsätze:

  1. Betrifft ein auf Informationszugang gerichteter Antrag einen einheitlichen Lebenssachverhalt, so stellt seine Bescheidung – unabhängig von der Zahl der ergangenen Verwaltungsakte – gebührenrechtlich eine einheitliche Amtshandlung dar.
  1. Die Regelungen der Informationsgebührenverordnung über die Erhebung von Auslagen sind mangels einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage unwirksam.
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