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BMI: 26.438 Asylanträge im Monat November – Die Zahl der einreisenden Asylsuchenden sinkt weiter

Im November 2016 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 26.438 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Rückgang um ca. -54,3% gegenüber dem Vorjahresmonat November 2015 und um ca. -19,0% gegenüber dem Vormonat Oktober 2016.

Das Bundesamt hat im November 2016 die Zahl der getroffenen Asylentscheidungen mit 86.049 Personen steigern können: gegenüber dem Vormonat Oktober (68.135) um rd. 26,3% und gegenüber dem Vorjahresmonat November 2015 (35.422 Entscheidungen) sogar um 142,9%. Damit hat das Bundesamt den vierten Monat in Folge die jeweils bis dato höchste monatliche Entscheidungszahl in seiner Geschichte erreicht.

In den ersten elf Monaten 2016 hat das Bundesamt insgesamt 615.527 Asylentscheidungen getroffen; insofern beträgt die Steigerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum Januar bis November 2015 (240.058 Entscheidungen) rd. 156,4%.

Im Monat November 2016 erhielten 21.295 Personen die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (24,7% aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 22.647 Personen (26,3%) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 6.931 Personen (8,1%) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Von den 26.438 förmlichen im November 2016 gestellten Asylanträgen entfielen 24.574 auf Erstanträge und 1.864 auf Folgeanträge. Die Zahl der Asylantragssteller ist damit insgesamt gegenüber dem Vorjahresmonat um 31.378 Personen (-54,3%) gesunken. Auch der Vergleich mit dem Vormonat zeigt einen Rückgang um -19,0% (32.640 Antragsteller im Oktober 2016).

Die Zahl der Anträge von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien hat sich mit insgesamt 3.079 nach einem vorübergehenden Rückgang im Vormonat (2.690) wieder erhöht. Ihr Anteil von 11,6% aller in Deutschland gestellten Asylanträge ist gegenüber dem Vormonat (7,6%) erneut gestiegen.

Hauptherkunftsländer im November 2016 im Vergleich zu Vormonaten:

Zum Vergleich: Sept. 2016 Okt. 2016 Nov. 2016
 1. Syrien 22.628 6.347 4.604
 2. Afghanistan 14.483 5.385 2.995
 3. Irak 9.315 3.008 2.265
 4. Eritrea 1.908 1.724 2.015
 5. Iran 3.374 1.807 1.075
 6. Albanien 2.465 1.007 989
 7. Nigeria 1.642 918 885
 8. Serbien 1.050 621 835
 9. Somalia 1.266 930 803
10. Türkei 696 597 702

Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im November 2016:

  Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 26.438 24.574 1.864
davon:
Syrien 4.604 4.516 88
Afghanistan 2.995 2.937 58
Irak 2.265 2.221 44
Eritrea 2.015 2.001 14
Iran 1.075 1.041 34
Albanien 989 716 273
Nigeria 885 880 5
Serbien 835 394 441
Somalia 803 773 30
Türkei 702 671 31

Die Zahl der Asylerstanträge im November 2016 (24.574) sank damit gegenüber dem Vorjahresmonat (55.950) um -56,1% und gegenüber dem Vormonat (30.864) um rd. -20,4%. Hauptherkunftsländer waren – wie bereits in den Vormonaten – Syrien, Afghanistan und Irak.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im November 2016 (1.864) ist nahezu mit der Zahl des Vorjahresmonat (1.866) identisch, während sie gegenüber dem Vormonat (1.776) um ca. +5,1% höher liegt. Hauptherkunftsländer waren insoweit Serbien, Albanien und Mazedonien.

Im November 2016 hat das Bundesamt über die Anträge von 86.049 Personen (Vorjahresmonat: 35.422, Vormonat: 68.135) entschieden. Von den 21.295 Personen (rd. 24,7%), denen die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt wurde, waren 331 Personen (0,4%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 20.964 Personen (24,4%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

Des Weiteren erhielten 22.647 Personen (26,3%) nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im November 2016 bei 6.931 Personen (8,1%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 23.856 Personen (27,7%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 11.320 Personen (13,2%).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende November 2016 bei insgesamt 490.967, davon waren 473.712 Erstanträge und 17.255 Folgeanträge betroffen. (Vormonat 547.174 anhängige Verfahren; zum 30. November 2015: 355.914 anhängige Verfahren). Der Abbau laufender Verfahren schreitet demnach nunmehr zügig voran.

II. Januar bis November 2016

Bislang hat das Bundesamt im laufenden Jahr über die Anträge von 615.527 Personen entschieden und konnte damit einen Anstieg um +156,4% gegenüber dem Vergleichszeitraum 2015 (240.053 Entscheidungen) verbuchen. 235.574 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (38,3% aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 136.119 Personen (22,1%) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 18.039 Personen (2,9%) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

In den ersten elf Monaten 2016 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 723.027 Asylanträge gestellt und damit ca. +70,1% mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die trotz der deutlich gesunkenen Zahl der eingereisten Asylsuchenden wesentlich höhere Zahl der Asylantragssteller im Vergleich zum Vorjahr liegt darin begründet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im großem Umfang förmliche Asylanträge von Asylsuchenden angenommen hat, die bereits im Vorjahr eingereist waren.

Von den im Zeitraum von Januar bis November 2016 gestellten 723.027 Asylanträgen waren 702.492 Erstanträge und 20.535 Folgeanträge.

Hauptherkunftsländer von Januar-November 2016 (im Vgl. zu 2015):

    Jan-Nov 2015 Jan-Nov 2016
1. Syrien 136.271 264.586
 2. Afghanistan 26.742 125.612
 3. Irak 26.251 95.187
 4. Iran 4.769 26.074
 5. Eritrea 10.203 17.396
 6. Albanien 52.859 16.484
 7. Pakistan 7.716 15.058
 8. Ungeklärt 7.921 14.759
 9. Nigeria 5.171 12.228
10. Russische Föderation 5.815 11.679

Verteilung der Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis November 2016:

  Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 723.037 702.492 20.535
davon:
Syrien 264.586 262.268 2.318
Afghanistan 125.612 124.909 703
Irak 95.187 94.251 936
Iran 26.074 25.655 419
Eritrea 17.396 17.189 207
Albanien 16.484 14.303 2.181
Pakistan 15.058 14.235 823
Ungeklärt 14.759 14.524 235
Nigeria 12.228 12.063 165
Russische Föderation 11.679 10.691 988

Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2016 (702.492) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (392.028) um +79,2%. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak.

Demgegenüber sank die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2016 (20.535) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (33.007) um -37,8%. Hauptherkunftsländer waren insoweit Serbien, Albanien und Mazedonien.

Unter den insgesamt 235.574 Personen (38,3%), denen die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt wurde, waren 1.826 Personen (0,3%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 233.748 Personen (38,0%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

Subsidiären Schutz nach § 4 des Asylgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU erhielten weitere 136.119 Personen (22,1%). Darüber hinaus hat das Bundesamt in den ersten elf Monaten des laufenden Jahres bei 18.039 Personen (2,9%) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 149.595 Personen (24,9%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 76.200 Personen (12,4%).

III. Registrierte Zugänge im EASY-System

EASY-Zahlen weisen Ungenauigkeiten auf, da Fehl- und Mehrfacherfassungen nicht auszuschließen sind, weil keine persönlichen Daten erfasst werden. Dies vorweggeschickt, wurden im Monat November 2016 im EASY-System 17.566 Zugänge von Asylsuchenden erfasst.

Die Hauptherkunftsländer waren:

November 2016 Insgesamt 17.556
1. Syrien 2.514
2. Eritrea 1.997
3. Afghanistan 1.524
4. Irak 1.377
5. Nigeria 737

Im bisherigen Jahr 2016 (Januar bis November) wurden im EASY-System insgesamt 304.929 (Oktober: 15.178, September: 15.618, August: 18.143, Juli 16.160, Juni: 16.335, Mai: 16.281, April: 15.941, März: 20.608, Februar 2016: 61.428, Januar 2016: 91.671) Zugänge von Asylsuchenden verbucht. Die Verteilung auf die fünf meist genannten Hauptherkunftsländer stellt sich wie folgt dar:

Jan.-Nov. 2016 Insgesamt 304.929
1. Syrien 86.219
2. Afghanistan 47.227
3. Irak 44.740
4. Iran 12.382
5. Eritrea 10.860

BMI, Pressemitteilung v. 09.12.2016