Das Europäische Parlament hat gestern (Mittwoch) die neuen Gesetzgebungsvorschläge, mit denen der europäische Eisenbahnsektor und die Hafendienstleistungen in Europa modernisiert werden sollen, angenommen. Die EU-Kommission begrüßt diese Entscheidungen, die den europäischen Binnenmarkt weiter vertiefen werden.
Die EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc sagte dazu:
„Diese Reformen werden den Bahnverkehr und die Häfen in der EU wettbewerbsfähiger und attraktiver machen. Das wird den Einsatz von nachhaltigeren Beförderungsmitteln fördern, also den Schienenverkehr oder den Schiffsverkehr auf kürzeren Strecken. Auch diese Reformen bringen uns einem einheitlichen europäischen Binnenmarkt im Bereich Verkehr näher.“
Das sog. Vierte Eisenbahnpaket umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die den europäischen Bahnverkehr innovativer und wettbewerbsfähiger machen werden, indem dieser schrittweise für den Wettbewerb geöffnet wird.
Die Verordnung für Hafendienstleistungen wird private Investitionen in den Häfen erleichtern, eine effektivere Verwaltung der öffentlichen Mittel fördern und ein angemessenes Niveau der Ausbildung der Arbeitnehmer gewährleisten. Die neuen Regeln gelten für die über 300 Seehäfen des transeuropäischen Verkehrsnetzes.
Die gestrige Abstimmung im Europäischen Parlament schließt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zum Eisenbahnverkehr ab. Der nächste Schritt ist die Veröffentlichung der Gesetzestexte im EU-Amtsblatt.
Die Vorschriften zu den europäischen Häfen müssen noch vom Rat der EU gebilligt werden, der am Montag tagt.
EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 15.12.2016
Redaktioneller Hinweis: Zu den Inhalten des 4. Eisenbahnpakets vgl. hier.