Gesetzgebung

DStGB: Lärmschutz sportfreundlich weiterentwickeln – Stellungnahme zur Novelle der 18. BImSchV

Der DStGB hat zusammen mit dem DOSB sowie dem DFB eine gemeinsame Stellungnahme zur beabsichtigten Novelle der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) veröffentlicht. Das Bundeskabinett hat am 30.11.2016 nach einer mehr als achtjährigen Fach- und politischen Diskussion eine Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen.

Die Verbände hoffen, dass der Reformprozess baldmöglichst und rechtzeitig vor Ende der laufenden Legislaturperiode des Bundestages abgeschlossen und der massive Reformstau mit den weiteren Beschlüssen von Bundestag sowie Bundesrat nun endlich abgebaut werden können.

Die Inhalte des Verordnungsentwurfs sind geeignet, besser als bisher die Sportausübung zu sichern. Es besteht jedoch dringender Nachbesserungsbedarf, u.a. da auch im Beschluss von 30.11.2016 Geräusche von bewegungsaktiven Kindern immer noch – und anders als im Bundesimmissionsschutzgesetz – als schädliche Umwelteinwirkungen gelten und dadurch insbesondere die politisch gewollte Kooperation von Sportvereinen mit Schulen immissionsrechtlich konterkariert wird.

Der Deutsche Olympische Sportbund, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Fußball-Bund fordern daher Nachbesserungen in dreifacher Hinsicht:

  1. Geräusche von Kindern und Jugendlichen auf Sportstätten sind keine schädliche Umwelteinwirkung – die seit 2011 bewährte Regelung für Spiel- und Ballspielplätze, Kindergärten u.a auf Sportanlagen übertragen
  2. Einfügung eines Irrelevanzkriteriums
  3. Rechtssichere Weiterentwicklung des sogenannten Altanlagenbonus für Anlagen mit Stand 2017
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DStGB, Aktuelles v. 15.12.2016