Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Urt. v. 04.05.2017 – BVerwG 2 C 60.16
Leitsatz:
AnzeigeDer Grundsatz zeitnaher Geltendmachung gilt auch für das Begehren, einen Auslandszuschlag auf Grundlage einer höheren Zonenstufe zu erhalten als derjenigen, die in der Auslandszuschlagsverordnung für den Dienstort festgelegt ist.
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