Sachgebiete: Gesundheit, Hygiene-, Lebens- und Arzneimittel; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht / BVerwG, Urt. v. 04.05.2017 – BVerwG 3 C 17.15 / Weitere Schlagworte: Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle; Verweis ins Abrechnungsverfahren
Leitsatz:
Sind die Voraussetzungen für die Abrechnungsfähigkeit einer Krankenhausleistung mit einer bestimmten DRG rechtlich unsicher, fällt es in den Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle, ob sie die DRG bei der Festsetzung des Erlösbudgets berücksichtigt und die Vertragsparteien wegen des Abrechnungsstreits in das Abrechnungsverfahren verweist.
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