Gesetzgebung

StMJ: Frühjahrskonferenz der Justizminister – Ergebnisse

Bayerns Justizminister Bausback:Justizministerkonferenz sendet auf bayerische Initiative klares Signal für mehr Sicherheit gegenüber gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern und für mehr Rechtssicherheit beim Kampf gegen illegale Geschäfte im Darknet / Aber: Leider verpasste Chance für mehr Opferschutz beim Stalking!“

Nach Abschluss der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, die am 21. und 22.06.2017 in Deidesheim tagte, betont Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback:

„Unsere Vorschläge haben sich weitgehend durchgesetzt: Auf bayerische Initiative hin hat die Justizministerkonferenz ein klares Signal für mehr Sicherheit gegenüber gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern und für mehr Rechtssicherheit beim Kampf gegen illegale Geschäfte im Darknet gesandt! Dagegen hat die Justizministerkonferenz leider eine große Chance verpasst, den Opferschutz im Bereich von Stalking-Delikten voranzubringen.“

Bei der nachträglichen Therapieunterbringung für Gewalt- und Sexualstraftäter, deren Gefährlichkeit sich erst während der Haft ergibt, hat sich eine deutliche Mehrheit dafür ausgesprochen, dass hier dringend eine gesetzliche Regelung benötigt wird.

„Das ist starkes Signal für unsere Bürgerinnen und Bürger: Wir versuchen alles, um bestmöglich für ihre Sicherheit zu sorgen. Die Vorschläge des Bundesrates liegen schon lange auf dem Tisch – der Bund muss jetzt endlich handeln“, so Bausback.

Auch bei der Bekämpfung illegaler Geschäfte im Darknet hat sich die Justizministerkonferenz auf Vorschlag Bayerns deutlich positioniert. Bayerns Justizminister:

„Unsere Ermittler müssen beim Übergang der virtuellen zur realen Welt auf gesicherter rechtlicher Grundlage den Fuß in die Tür bekommen. Und das heißt: Postdienstleister müssen unseren Ermittlern Auskunft über Name und Anschrift des Absenders und des Adressaten nicht nur dann und solange geben wie die Postsendung unterwegs ist – dieselbe Verpflichtung muss vielmehr auch dann gelten, wenn die Ware bereits ausgeliefert ist.“

Bei der Verbesserung des Opferschutzes im Bereich von Stalking-Delikten habe die Justizministerkonferenz dagegen eine große Chance verpasst:

„Ich bedauere es sehr, dass die Mehrheit der Länder dem bayerischen Vorschlag, die Erweiterung der elektronischen Fußfessel auf Stalking-Delikte zu prüfen, nicht gefolgt ist! Mit der elektronischen Fußfessel könnten wir z.B. gerichtlich ausgesprochene Näherungsverbote besser überwachen. Auch würde das Bewusstsein, dass der Täter eine Fußfessel trägt, das subjektive Sicherheitsgefühl der Opfer zumindest etwas verbessern. All diese Argumente und Vorteile hat die Mehrheit der Justizministerkonferenz aus rein ideologischen Gründen einfach so beiseite gewischt. Das ist mir schlicht unverständlich. Und – was noch viel schwerer wiegt – den Opfern einfach nicht vermittelbar“, so Bausback abschließend.

StMJ, Pressemitteilung v. 22.06.2017