Gesetzgebung

GVBl. (22/2017): Bekanntmachung Studienakkreditierungsstaatsvertrag

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Der Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) v. 11.12.2017 wurde am 27.12.2017 bekanntgemacht (GVBl. S. 573). Der Staatsvertrag ist eine Reaktion auf den Beschluss des BVerfG v. 17.02.2016 (1 BvL 8/10). Das Gericht hatte entschieden, dass das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zwar Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten grundsätzlich nicht entgegenstehe; wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung dürfe der Gesetzgeber jedoch nicht weitgehend anderen Akteuren überlassen, sondern müsse sie unter Beachtung der Eigenrationalität der Wissenschaft selbst treffen. Im Ausgangsverfahren hatte die beklagte Akkreditierungsagentur eine Akkreditierung zweier von einer privaten Fachhochschule angebotener Studiengänge versagt (sog. Programmakkreditierung). Das Normenkontrollverfahren betraf nordrhein-westfälisches Landesrecht.

  • Stichworte: Qualitätssicherung; Grundlagen und Maßstäbe; Verfahren; Studienakkreditierungsverordnung; Stiftung Akkreditierungsrat; Stiftungsvermögen, Gebühren; Satzung; Geschäftsordnung; Organe der Stiftung; Akkreditierungsrat; Vorstand; Stiftungsrat; Geschäftsstelle der Stiftung; Wirtschaftsführung, Rechnungslegung; Aufsicht; Evaluation; Übergangsvorschriften; Berufsakademien; Kirchenverträge; Schlussvorschriften
  • Wesentliche Regelungen des Staatsvertrags: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

(koh)