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BVerwG: Keine Anrechnung von Pflegeversicherungsgeld auf das Pflegegeld nach § 39 SGB VIII

Sachgebiet: Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht / BVerwG, Urt. v. 24.11.2017 – BVerwG 5 C 15.16 / Weitere Schlagworte: Hilfskontinuität

Leitsätze:

  1. Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung gem. § 37 SGB XI kann nicht auf das nach § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Pflegekindes zu gewährende Pflegegeld angerechnet werden.
  2. § 37 Abs. 2a SGB VIII verpflichtet den Jugendhilfeträger nicht, aus Gründen der Hilfekontinuität bei der Bemessung des Pflegegeldes gemäß § 39 SGB VIII den pauschalierten Satz des Grundbetrags für Pflege und Erziehung des zuvor zuständigen Jugendhilfeträgers zu Grunde zu legen.
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