Rechtsprechung Bayern

Bauantrag: Außenbereich

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§ 35 BauGB (Außenbereich; Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft)

Nichtamtliche Leitsätze:
  1. Für die Beurteilung, ob ein Vorhaben dem Außenbereich wesensfremd ist, kommt es regelmäßig darauf an, ob es privilegiert im Sinn des § 35 Abs. 1 BauGB ist, und nicht auf dessen Größe.
  2. Die Aufforderung, einen Bauantrag zu stellen, stellt einen gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritt zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens dar und begründet regelmäßig kein Vertrauen in eine Erteilung der Genehmigung des infolge der Aufforderung beantragten Vorhabens.

BayVGH, Beschluss vom 18.02.2025, 15 ZB 24.1038

Zum Sachverhalt:

Der Kläger begehrt für sein im Außenbereich liegendes Grundstück die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Unterstellplätzen für Holz und Kleintiere auf vorhandenen Betonfundamenten sowie einer Teilumzäunung.

Sein Bauantrag wurde von der Beklagten mit Bescheid vom 4. Mai 2021 abgelehnt. Das Verwaltungsgericht R hat die auf Feststellung der Verfahrensfreiheit und hilfsweise Erteilung der Baugenehmigung gerichtete Klage des Klägers mit Urteil vom 25. April 2024 abgewiesen.

Beitrag entnommen aus Bayerische Verwaltungsblätter 10/2025, S. 338.