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Staatsregierung: Umsetzung des Gesamtkonzepts zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund

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Kultusminister Spaenle berichtet über die Umsetzung des Gesamtkonzepts zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund / Spaenle: „Jedes Talent ist uns wichtig“ 

„Bayern investiert kräftig, um jungen Menschen aus Zuwandererfamilien zu mehr Bildungserfolg zu verhelfen und ihre Teilhabechancen an der Gesellschaft zu erhöhen. Jedes Talent ist uns wichtig“, betonte Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle im Ministerrat bei seinem heutigen Bericht über die Umsetzung des Gesamtkonzepts zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund.

Ergebnisse der jüngsten Studien

Der jüngste KMK-Ländervergleich, dessen Ergebnisse im Oktober veröffentlicht wurden, zeigt, dass bayerische Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund im Bildungserfolg aufgeholt haben. Im Ländervergleich erzielen sie weit überdurchschnittliche Ergebnisse und laut Bayerischem Bildungsbericht nutzen sie schulische Anschlussmöglichkeiten deutlich häufiger als früher. Dennoch liegen auch in Bayern die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergund noch immer hinter denen ohne Zuwanderungshintergrund. Das bayerische Kultusministerium setzt daher sein Gesamtkonzept zur Integration weiter konsequent um. Dabei soll künftig noch stärker auf den spezifischen Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlicher Herkunft eingegangen werden.

„Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen“, so Minister Spaenle.

Um gute Förderbedingungen zu sichern, werden an den Grund- und Mittelschulen seit dem Schuljahr 2009/2010 Klassen geteilt, in den mehr als 50 Prozent der Schüler Migrationshintergrund haben. In diesen Klassen werden höchstens 25 Schüler unterrichtet. Dafür setzt der Freistaat mehr als 400 Lehrerstellen ein.

Schwerpunkte der Förderung

Besondere Schwerpunkte liegen bei der Weiterentwicklung der Deutschförderung, einer verstärkten Beteiligung der Migrantenfamilien an Schule und Schulleben sowie der interkulturellen Öffnung der Bildungsberatung. Ein Integrationszuschlag im Nachtragshaushalt 2012, der rund 200 Stellen entspricht, steht vor allem zur Verstärkung und Differenzierung der Deutschförderung zur Verfügung. Davon entfallen für Maßnahmen zur Integrationsförderung an Grund- und Mittelschulen 170, an Realschulen, Gymnasien und Berufsschulen jeweils 10 Stellen.

An den Grund- und Mittelschulen dienen sie vor allem zur Förderung von Schülerinnen und Schülern in sozialen Problemlagen sowie für weitere Förderangebote. Die sechs Realschulen mit dem höchsten Migrantenanteil erhalten zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Absenkung der Klassenstärke und zum Ausbau der individuellen Förderung. An den Gymnasien dient der Zuschlag dazu, mehr Schüler mit Zuwanderungshintergrund zum Abitur zu führen. Hierzu wurde beispielsweise das Projekt „Sprachbegleitung“ ausgebaut, das nun an insgesamt 34 Schulen erprobt wird. An den Berufsschulen kommt der Zuschlag unbegleiteten minderjährigen bzw. berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen durch Sprachfördermaßnahmen zu Gute.

Deutschförderung an bayerischen Schulen findet im Schuljahr 2012/2013 statt in:

  • rund 2.200 Vorkursen während des Kindergartenbesuchs,
  • rund 460 Deutschförderklassen,
  • rund 5.500 Deutschförderkursen,
  • rund 160 Übergangsklassen für schulpflichtige Seiteneinsteiger ganz ohne oder ohne ausreichende Deutschkenntnisse sowie
  • 43 Klassen im Berufsintegrationsjahr mit „Berufssprache Deutsch“ zur Erprobung eines Konzepts zur berufsbezogenen Sprachförderung im Rahmen des fachlichen Unterrichts der Berufsschule.

Darüber hinaus wird das Stipendienprogramm „Talent im Land“ weitergeführt und der Aufbau interkultureller Kompetenzen durch zahlreiche Einzelmaßnahmen wie beispielsweise einer interkulturellen Ferienakademie an außerschulischen Standorten weiter intensiviert.

Mit einem Angebot des „Islamischen Unterrichts“ im Rahmen eines Modellversuchs ist Bayern bundesweit führend.

StK, PM Nr. 9 v. 14.01.2013