Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich bei Ihrer Gemeinde für das Schöffenamt zu bewerben.
Merk: „Wer als ehrenamtlicher Richter an der Strafrechtspflege teilnimmt, hat Gelegenheit, seine Wertungen, Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren die Schöffen eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Wir brauchen deshalb engagierte Bürgerinnen und Bürger, die dieses ebenso interessante wie verantwortungsvolle Ehrenamt übernehmen!“
Wer Schöffe werden möchte, muss sich bei seiner Gemeinde bewerben. Die Vorschlagsliste für die Schöffen wird alle 5 Jahre von den Gemeinden aufgestellt. Derzeit erarbeiten die Gemeinden die Listen für die Kalenderjahre 2014 bis 2018. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2014 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind, bei ihrer Wohnsitz-Gemeinde. Nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet oder in Vermögensverfall geraten sind. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Über die Aufnahme in die Liste entscheidet die Gemeindevertretung mit Zweidrittelmehrheit.
Die Vorschlagsliste reicht die Gemeinde anschließend beim Amtsgericht des jeweiligen Bezirks ein. Dort wählt der Schöffenwahlausschuss die erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen. Dabei wird darauf geachtet, dass jeder Hauptschöffe voraussichtlich zu höchstens 12 ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie kommen ausschließlich in der Strafjustiz zum Einsatz, und zwar bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte und bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte. Sie stehen gleichberechtigt neben dem Berufsrichter und entscheiden gemeinsam über die Schuld- und Straffrage. Insbesondere üben die Schöffen während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus.
Nach der aktuellen Schöffenstatistik gab es zum 1. Januar 2009 in Bayern bei den Erwachsenen- und Jugendspruchkörpern insgesamt 4.321 Hauptschöffen, darunter 2.255 Männer und 2.066 Frauen. Der Frauenanteil lag somit bei 47,8 %.
StMJV, PM v. 06.02.2013