Gesetzgebung

StMAS: Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung steigert die Attraktivität des Altenpflegeberufs

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„Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege durch den Bundestag hat Bayern ein wichtiges Ziel erreicht. Statt für zwei Jahre wird die Weiterbildung zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin nun wieder für drei Jahre gefördert. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch die Bundesagentur für Arbeit ist ein gutes Zeichen, denn es erfordert den Einsatz aller Kräfte, den Fachkräftebedarf in der Altenpflege zu decken“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer zum gestern Abend im Bundestag beschlossenen Gesetz.

Die Ministerin begrüßte weiterhin die Möglichkeit, dass langjährig in der Pflege tätige Personen, die über keine Ausbildung verfügen, künftig die Weiterbildung zur Fachkraft um ein Jahr verkürzen können:

„Das steigert die Attraktivität des Berufs und ist ein Zeichen der Anerkennung für Pflegende, die sich bereits über Jahre hinweg für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger eingesetzt haben. Die im Gesetz vorgesehene Kompetenzfeststellung sichert gleichzeitig das hohe Niveau der deutschen Altenpflege.“

Das Gesetz ist Ergebnis der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege, in der Bund, Länder und Verbände Maßnahmen vereinbart haben, um den Beruf der Altenpflege attraktiver zu gestalten und mehr junge Menschen hierfür zu gewinnen. Die Kampagne Herzwerker (www.herzwerker.de/altenpflege) unterstützt in Bayern die Bemühungen um zusätzliche Pflegekräfte.

StMAS, PM v. 22.02.2013