Gesetzgebung

StMWIVT: Zeil zu neuerlichen Berichten, dass die Betreiber das Gaskraftwerk Irsching 5 stilllegen wollen

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„Das Gaskraftwerk Irsching 5 bleibt auf jeden Fall am Netz. Und zwar auch dann, wenn die Betreiber E.ON, N-Ergie, Mainova und HSE die Anlage stilllegen wollen“, erklärt Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Martin Zeil zu den Absichten der Kraftwerksbetreiber.

„Im Energiewirtschaftsgesetz ist eindeutig geregelt, dass der Erhalt der Betriebsbereitschaft vom Stromnetzbetreiber angeordnet werden kann, wenn ein Kraftwerk für die Systemstabilität unverzichtbar ist. Das ist bei Irsching der Fall“, fügt Zeil hinzu.

Der Minister bedauert, dass die Kraftwerksbetreiber die Öffentlichkeit verunsichern und damit offenbar Druck auf die Politik ausüben wollen.

„Die Staatsregierung setzt sich auf höchster Ebene bei der Bundesregierung dafür ein, dass für das akute Wirtschaftlichkeitsproblem der Kraftwerke akzeptable Lösungen gefunden werden. Das wissen die Betreiber ganz genau. Die Versorgungssicherheit Bayerns eignet sich nicht als politischer Spielball“, stellt der Minister klar.

Zugleich wiederholt Zeil seine Forderung, dass rasch Anreize für den Bau und Weiterbetrieb flexibler Kraftwerke geschaffen werden müssen.

„Die Bereitstellung flexibler, nicht von Sonne und Wind abhängiger Erzeugungsleistung muss unabhängig von der produzierten Strommenge honoriert werden“, bekräftigt Zeil.

Die Staatsregierung habe dem Bund, der für die Rahmenbedingungen des Strommarktes zuständig ist, Eckpunkte für solche ‚Kapazitätsmechanismen‘ vorgelegt und setze sich mit Nachdruck für eine rasche Entscheidung darüber ein. Zudem müsse vom Bund beim EEG ein kompletter Systemwechsel hin zu einer Marktorientierung für die Erneuerbaren Energien vollzogen werden.

StMWIVT, PM v. 12.03.2013