Gesetzgebung

StMI: Wohnraumförderung in Bayern

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„Nutzen Sie die günstigen Rahmenbedingungen und lassen Sie nicht nach, in bezahlbaren Wohnraum zu investieren.“ Mit diesen Worten hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute beim Verbandstag des VdW Bayern in Würzburg an die bayerischen Wohnungsunternehmen appelliert, die Wohnungsbautätigkeit in Bayern deutlich zu erhöhen. Ziel seien jährlich rund 70.000 Wohnungen. Der Freistaat Bayern habe daher die Rahmenbedingungen verbessert, um den Wohnungsbau nachhaltig anzukurbeln.

Herrmann: „Insbesondere haben wir die Mittel zur Wohnraumförderung für die Jahre 2013 und 2014 um 50 Millionen Euro auf insgesamt 470 Millionen Euro erhöht.“

Herrmann machte deutlich, dass im Hinblick auf die steigende Zahl angespannter Wohnungsmärkte auch mehr frei finanzierter Wohnungsbau nötig sei.

„Deshalb trete ich vehement für die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ein.“

Zusätzliche Investitionsanreize im Wohnungsbau seien insbesondere in den Gebieten dringend erforderlich, die vom demografischen Wandel oder der Zuwanderung besonders betroffen sind, so Herrmann weiter.

Der Innenminister möchte zudem die Kosten für den Wohnungsbau im vertretbaren Rahmen halten. Gerade die Erweiterung und Einführung neuer energetischer Standards habe zu einer starken Steigerung der Wohnungsbaukosten geführt.

„Bei aller Notwendigkeit von Energiesparmaßnahmen dürfen wir aber die Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen verlieren“, erklärte Herrmann.

Bayern werde daher insbesondere bei der Novellierung der Energieeinsparverordnung sehr genau darauf achten, dass unvertretbare Belastungen vermieden werden.

Den Planungen des Bundes, die primärenergetischen Anforderungen um 25 Prozent erhöhen, erteilte der Innenminister mit deutlichen Worten eine klare Absage: „Das ist grober Unfug. Die Amortisationszeiträume für die höheren Aufwendungen würden zwischen mindestens 32 Jahren und über 150 Jahren liegen. Das machen wir nicht mit!“

Herrmann verwies auch auf das am 1. Mai in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz, das unter anderem eine Duldungspflicht der Mieter bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen vorsieht. Zudem biete die Bayerische Landesbodenkreditanstalt im Rahmen des Bayerischen Modernisierungsprogramms der Obersten Baubehörde zinssubventionierte Kapitalmarktdarlehen an, um die Finanzierung zu erleichtern.

Herrmann: „Ich weiß, dass die VdW-Unternehmen hier schon viel getan haben. Angesichts der energetischen wie auch der demographischen Herausforderungen der Zukunft dürfen wir aber in unseren Anstrengungen zur Ertüchtigung der Wohnungsbestände nicht nachlassen. Modernisierte Wohnungen sind dann auch längerfristig vermietbar.“

Im Übrigen habe die staatliche Förderung für Mieter den positiven Nebeneffekt, dass modernisierungsbedingte Mieterhöhungen abgefedert werden, ergänzte der Innenminister.

Die schnelle Aktivierung von militärischen Konversionsflächen zur Wohnnutzung ist für Herrmann eine weitere wichtige Maßnahme für mehr bezahlbaren Wohnraum.

„Als Beitrag des Bundes fordern wir die verbilligte Abgabe geeigneter Teilflächen an Kommunen, insbesondere für den sozialen Wohnungsbau und für Studentenwohnraum“, machte Herrmann deutlich.

„Die Warner-Barracks in Bamberg oder auch die Leighton-Barracks hier in Würzburg sind Beispiele für große Kasernenareale, die für die jeweilige Stadtentwicklung von herausragender Bedeutung sind. Der Freistaat unterstützt solche Militärkonversionen mit Mitteln der Städtebauförderung.“

Abschließend unterstrich Herrmann, dass es Bayern strikt ablehne, die Vermögenssteuer wiederzubeleben oder die Erbschafts- und Grunderwerbssteuer zu erhöhen.

„Zusätzliche Belastungen für die Investoren sind kontraproduktiv.“

StMI, PM v. 16.05.2013