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Landtag: Konträre Resümees zum „Fall M.“ – Regierungskoalition und Opposition legen Abschlussberichte vor

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Mit dem Untersuchungsausschuss „Fall M.“ hat eines der kürzesten und im Ergebnis umstrittensten Aufklärungsgremien in der Landtagsgeschichte seine Arbeit beendet. Binnen weniger Wochen sollten die Mitglieder klären, ob Justiz- und Steuerbehörden im Fall des seit sieben Jahren in der Psychiatrie einsitzenden G. M. schwerwiegende Fehler und sogar Rechtsverstöße unterlaufen sind. Die in der Bevölkerung vielfach diskutierte Frage, ob M. zurecht in einer geschlossenen Anstalt festgehalten wird, konnten die Abgeordneten wegen der richterlichen Unabhängigkeit nicht klären. Dies kann nur in dem inzwischen von der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern M.s beantragten Wiederaufnahmeverfahren geschehen. Regierungskoalition und Opposition kamen nach Abschluss der Zeugenbefragungen und des umfangreichen Aktenstudiums zu völlig entgegengesetzten Ergebnissen. Während der Ausschussvorsitzende Florian Herrmann keine Anzeichen für behördliches Fehlverhalten erkannte, sprach die SPD-Abgeordnete Inge Aures von einer „einzigen Fehlerkette“.

In seinem Bericht bekräftigte Ausschusschef Herrmann, dass sämtliche Sachentscheidungen der Behörden „fachlich nachvollziehbar und juristisch vertretbar“ gewesen seien.

„Man hat alle Anzeigen von Herrn M. geprüft, obwohl sie teilweise als wirr empfunden wurden“, so Herrmann.

Es habe sich aber kein Anfangsverdacht auf die von M. behaupteten Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz ergeben. Auch auf eine Verschwörung zu Lasten M.s seien keine Hinweise aufgetaucht. Herrmann attestierte Ministerin Merk, diese habe den Landtag zu jedem Zeitpunkt vollständig und korrekt informiert und im Fall M. ihren Befugnissen entsprechend stets angemessen gehandelt. Die Rücktrittsforderungen an Merk entbehrten jeder sachlichen Grundlage und seien schlicht unverschämt. Die Opposition betreibe „Wahlkampf auf dem Rücken M.s“ und zeichne mit ihrer „polemisch-politischen Stimmungsmache“ ein Zerrbild der bayerischen Justiz.

Die Opposition stellte den Schlussfolgerungen von CSU und FDP ein Minderheitenvotum entgegen, aus dem „das Entsetzen über das Ausmaß der Fehler und der Vertuschung um jeden Preis“ hervorgehe. Nach Einschätzung Aures‘ hat Justizministerin Merk im Umgang mit dem Fall M. „auf der ganzen Linie versagt“. Merk habe „überhaupt keine Peilung“, leide an Realitätsverlust und sei „eine Belastung für das bayerische Volk“. Bezüglich des Verhaltens von Justiz- und Steuerbehörden habe der Ausschuss „Erschreckendes zutage befördert“. Es seien haarsträubende Fehler passiert.

„Die Finanzbehörden haben gar nicht und die Staatsanwaltschaft nur einseitig ermittelt, der Generalsstaatsanwalt hat gemauert und die Justizministerin hat vertuscht“, sagte Aures.

M. sei von Beginn an als Spinner abgestempelt gewesen, er habe nie eine Chance gehabt. Der beschönigende Abschlussbericht der Landtagsmehrheit habe mit der Realität nichts zu tun, CSU und FDP hätten sich einer Aufklärung komplett verweigert.

Ausschussvize Florian Streibl (FREIE WÄHLER) nannte den Schlussbericht der Koalition enttäuschend. Er könne nicht einmal einen „Funken an Kritikfähigkeit und Fehlerkultur“ entdecken. Das sei „einer Demokratie unwürdig“. Dabei sei im Fall M. „alles falsch gelaufen, was nur falsch laufen kann“. Martin Runge (Bündnis 90/Die Grünen) warf Merk vor, nicht vor Halb- und Unwahrheiten zurückgeschreckt zu sein. Er werde sich mit dem „verzerrenden Schlussbericht“ der Koalition nicht zufrieden geben und am Fall M. „weiter dranbleiben“. Brigitte Meyer (FDP) betonte dagegen, die Koalition habe sich sehr wohl kritisch mit dem Fall auseinandergesetzt. Belege dafür seien an vielen Stellen des Abschlussberichts zu finden.

„Im Rückblick ist manches sehr, sehr unglücklich gelaufen“, sagte Meyer.

Die von der Opposition in die Debatte gebrachte Unsachlichkeit und Schärfe werde dem schwierigen Fall M. nicht gerecht, so Meyer.

Die fraktionslose Abgeordnete Gabriele Pauli, die vor ihrer Rede mit M. telefoniert hatte, berichtete, dieser wünsche sich den Zugriff auf all seine Akten, um seine Behauptungen in Sachen Schwarzgeldtransfers beweisen zu können. Diese befänden sich jedoch nach der behördlich gebilligten Räumung seines Hauses im Besitz seiner geschiedenen Frau. Pauli warf den Behörden in diesem Zusammenhang „staatlich sanktionierten Diebstahl“ und „Freiheitsberaubung eines Informanten“ vor.

„Ich will in keinem Staat leben, der Kritiker auf diese Weise mundtot macht“, sagte Pauli.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus dem Plenum v. 17.07.2013 (Jürgen Umlauft)