Gesetzgebung

StMGP: Schlaglichter in Gesundheit und Pflege – Bayern setzt wichtige Akzente

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Koalitionsvertrag enthält wichtige Forderungen des Freistaats bei Hausärzten und Pflege

In den Bereichen Gesundheit und Pflege hat sich Bayern in wesentlichen Punkten durchsetzen können. Dies betonte die Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml, nachdem der Koalitionsvertrag in Berlin unterzeichnet worden ist.

„Der Koalitionsvertrag trägt deutlich die Handschrift Bayerns. Das ist ein wegweisender Routenplan für eine hochwertige, vor allem wohnortnahe medizinische Versorgung der Menschen auch in Zukunft“, so Huml.

So wird es weiterhin Hausarztverträge geben – und zwar ohne Honorarobergrenze. Der Bund hatte im Jahr 2010 die Hausarztverträge im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes durch die Einführung einer gesetzlich vorgegebenen Honorarobergrenze entscheidend beschnitten.

Huml unterstrich: „Hausärzte sind der erste Ansprechpartner in gesundheitlichen Fragen und damit wichtiger Stützpfeiler der medizinischen Versorgung. Mit den Hausarztverträgen schaffen wir stabile Rahmenbedingungen für die Hausärzte und eine angemessene Honorierung ihrer wichtigen Arbeit, die sie tagtäglich für die Menschen leisten. Deshalb bleibt auch die Pflicht der Krankenkassen zum Abschluss von Hausarztverträgen weiter erhalten.“

Mit der Abschaffung der gesetzlich vorgegebenen Honorarobergrenze bekommen die Selbstverwaltungspartner – die Krankenkassen und der Hausärzteverband – den vollen Verhandlungsspielraum zurück. Dafür hatte sich Bayern auch bereits in der Vergangenheit mit Nachdruck eingesetzt.

Der demografische Wandel ist eine der größten Herausforderungen für das Gesundheitswesen: Bis zum Jahr 2050 wird die Zahl der über 60-Jährigen in Bayern um 46 Prozent zunehmen.

Huml betonte: „Eine immer älter werdende Gesellschaft stellt auch intensivere Anforderungen an die Gesundheitsversorgung und die Pflege. Solidarität mit den Älteren heißt einerseits: Gutes Geld für gute Pflege. Solidarität mit den Jüngeren heißt aber auch, dass wir heute bereits für morgen vorsorgen.“

Ein neuer, kapitalgestützter Pflegevorsorgefonds, der aus der 0,5-prozentigen Beitragssteigerung bei der Pflegeversicherung gespeist wird, wird künftige Beitragssteigerungen abmildern. Er wird von der Bundesbank verwaltet. Zudem wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser unterstützt.

„Wir reichen den pflegenden Angehörigen die helfende Hand. Schon heute werden rund 70 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt – damit sind die Familien eine wichtige Säule der Pflege in Bayern.“

Künftig sollen sie laut Huml in einer akuten Pflegesituation eine zehntägige Auszeit unter Fortzahlung des Lohnes in Anspruch nehmen können. Zusätzlich werden die Angebote der Pflegekassen besser gebündelt und die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie die Tages- und Nachtpflege flexibler gestaltet, um pflegende Angehörige weiter zu entlasten und sie bei ihrer wichtigen gesellschaftlichen Leistung zu unterstützen. Im Sinne einer sozialräumlichen Pflege werden die Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen oder die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen ausgebaut.

StMGP, PM v. 27.11.2013