Aktuelles

Staatskanzlei: „Zurück zum G 9“ – Zum Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 14. Februar 2014

©pixelkorn - stock.adobe.com

Richtig am Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 14. Februar 2014 „Zurück zum G 9“ ist, dass das Innenministerium nach Einreichung des Antrags prüfen wird, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den weiteren Ablauf des Volksbegehrens zum G 9 gegeben sind. Überlegungen oder Vorbereitungen zu einer Rückkehr zum G 9 gibt es nicht.

StMBKWK, PM v. 14.02.2014

Redaktioneller Hinweis: Es ist wohl dieser Beitrag in der SZ gemeint, der online unter der Überschrift “Bayern rückt vom G8 ab” erschienen ist.

 

Aufgrund umfangreicher Wartungsarbeiten steht Ihnen diese Seite am 14. und 15. November nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.