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StMWMET: Strukturförderung – Aigner weist Vorwürfe der Geheimhaltung zurück

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Aigner: „Liste der GRW-Fördergebiete ist seit Herbst bekannt“

Verwundert reagiert Wirtschaftsministerin Ilse Aigner auf Vorwürfe des Abgeordneten Alexander Muthmann, Freie Wähler, das Wirtschaftsministerium habe die Neuabgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unter Verschluss gehalten.

„Nur weil Herr Muthmann nicht informiert ist, heißt das nicht, dass wir etwas verheimlichen“, so die Wirtschaftsministerin.

Tatsächlich wurde die Liste der GRW-Fördergebiete, wie sie bei der EU-Kommission angemeldet wurde, schon im Herbst letzten Jahres vom Bundeswirtschaftsministerium breit gestreut. Zahlreiche Anfragen, die im Wirtschaftsministerium dazu eingingen, zeigen, dass der bayerische Vorschlag für die künftige Förderkulisse im Land alles andere als unbekannt ist.

Aigner: „Man wird niemanden finden, dem wir die Fördergebietsliste auf Anfrage nicht direkt zugeschickt haben. Herr Muthmann kann das selbst bestätigen.“

Der Vorschlag für die neue GRW-Kulisse liegt bereits seit Ende September 2013 in Brüssel zur Genehmigung. Die EU-Kommission prüft peinlich genau, ob alle Vorgaben zur Gebietsabgrenzung eingehalten werden. Im Laufe dieses Prozesses können sich noch Änderungen ergeben. Die neue Fördergebietskarte soll am 1. Juli 2014 in Kraft treten, vorher ist aber das Plazet der Kommission erforderlich.

„Es muss jedem einleuchten, dass wir eine Förderkulisse nicht offiziell verkünden, so lange nicht feststeht, wie sie am Ende aussieht“, so die Wirtschaftsministerin.

Bayern kann insgesamt ein GRW-Fördergebiet im Umfang von 856.000 Einwohnern ausweisen. Damit konnte fast der gesamte Grenzstreifen zur Tschechischen Republik als GRW-Gebiet angemeldet werden. Das Fördergebiet teilt sich auf in sogenannte C- und D-Gebiete. In den C-Gebieten können auch Investitionen größerer Betriebe ab 250 Beschäftigten mit maximal 10 Prozent gefördert werden. Außerhalb der C-Gebiete ist die Förderung größerer Betriebe von der EU untersagt. Die Förderhöchstsätze für kleine und mittlere Unternehmen sind mit 30 bzw. 20 Prozent um jeweils 10 Prozentpunkte höher als im D-Gebiet. Bisher betrug diese Differenz 15 Prozentpunkte.

„Damit das Fördergefälle zwischen C- und D-Gebieten im Rahmen bleibt, werden die Förderhöchstsätze bei strukturwirksamen Investitionen voll ausgeschöpft. Dazu setzen wir ab 2014 auch Bundesmittel in den D-Gebieten ein“, so Aigner.

Für C-Gebiete stehen Bayern 500.000 Fördergebietseinwohner zur Verfügung. Zwei Drittel der C-Gebiete in den Landkreisen an der tschechischen Grenze bleiben damit erhalten.

Dieses Kontingent musste sich Bayern in harten Verhandlungen mit Bund und Ländern erkämpfen. Nach den üblichen Abgrenzungskriterien hätte Bayern keine C-Gebiete mehr bekommen. D-Gebiete kann Bayern im Umfang von 356.000 Einwohnern ausweisen.

Die jetzige GRW-Fördergebietskarte und die Förderregeln wurden bis 30. Juni 2014 verlängert. Um diesen Verlängerungszeitraum optimal zu nutzen, wurden neben den regulären Haushaltsansätzen 60 Millionen Euro für die Förderung von Großunternehmen bereitgestellt, die in den aktuellen C-Fördergebieten eingesetzt werden können. Eine gute Unterstützung ausscheidender C-Gebiete ist gewährleistet:

Alle C- und D-Gebiete der auslaufenden Förderperiode gehören sowohl zum neuen bayerischen Schwerpunktgebiet des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als auch zu den im LEP ausgewiesenen „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“. Im EFRE-Schwerpunktgebiet werden 60 Prozent der künftigen bayerischen EFRE-Mittel in Höhe von 495 Millionen Euro konzentriert. Die Räume mit besonderem Handlungsbedarf profitieren im Rahmen des Sonderprogramms Demografie von jährlich 45 Millionen Euro zusätzlich zur regulären regionalen Wirtschaftsförderung.

Aigner: „Wir setzen alles daran, um auch künftig eine wirksame Regionalförderung in Bayern zu gewährleisten.“

StMWMET, PM v. 14.02.2014