Gesetzgebung

Staatskanzlei: Geschlossene Haltung der Länder-Europaminister zur Ukraine / Europaministerkonferenz verurteilt Annektierung der Krim

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Die Mitglieder der Europaministerkonferenz der deutschen Länder (EMK) haben sich heute auf ihrer 64. Sitzung in Brüssel auf einen gemeinsamen Beschluss zur Verurteilung der völkerrechtswidrigen Annektierung der Krim verständigt.

In dem einstimmig gefassten Beschluss des Ländergremiums heißt es:

  1. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz sehen die aktuelle Entwicklung in der Ukraine mit großer Sorge.
  2. Sie erklären ihre Solidarität mit den ukrainischen Bürgerinnen und Bürgern und politischen Kräften, die für demokratische Werte in ihrem Land, für die Wahrung der Grundfreiheiten und der Menschenrechte eintreten.
  3. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz drängen darauf, dass die staatliche Souveränität der Ukraine unangetastet bleibt. Sie verurteilten die völkerrechtswidrige Annektierung der Krim. Die Regelungen des Völkerrechts gelten unverbrüchlich.
  4. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz erwarten, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten ebenso wie die Ukraine und Russland mit diplomatischen Mitteln eine friedliche Lösung finden.

Europaministerin Dr. Beate Merk erklärte dazu:

„Ich bin froh, dass wir uns in diesem Ländergremium auf eine unmissverständliche Formulierung einigen konnten, die ohne Wenn und Aber das völkerrechtswidrige Vorgehen des russischen Präsidenten benennt und die Unantastbarkeit der staatlichen Souveränität der Unkraine feststellt. Es ist mir wichtig, dass die Europaministerinnen und – minister der Länder ihre Solidarität mit den Menschen in der Ukraine auch offiziell bekunden. Wir dürfen die Menschen dort jetzt nicht allein lassen. Wir brauchen weiterhin eine entschlossene und geschlossene Haltung innerhalb der EU gegenüber Russland mit dem Ziel einer diplomatischen und friedlichen Lösung des Konflikts.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 20.03.2014