Gesetzgebung

StMGP: Seit 1. April keine Honorarobergrenze für Hausärzte mehr

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Gesundheitsministerin Huml: Meilenstein für Sicherung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung

Seit dem 1. April gibt es keine Honorarobergrenze bei Hausarztverträgen mehr. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Dienstag in München hingewiesen. Die Vertragspartner können nun den vollen Verhandlungsspielraum nutzen – und die bislang im Rahmen der Bestandsschutzklausel bestehenden Verträge können ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Das entsprechende Gesetz ist jetzt in Kraft getreten.

Huml sprach von einem „wichtigen Meilenstein für die Sicherung einer wohnortnahen Versorgung mit qualitativ hochwertiger Hausarztmedizin“.

Die Ministerin fügte hinzu: „Die wichtige Arbeit der Hausärzte muss angemessen bezahlt werden. Das macht diese verantwortungsvolle Aufgabe attraktiver für den Nachwuchs. Unser Ziel ist es, mehr junge Mediziner für die Arbeit als Landarzt zu gewinnen. Auch deshalb habe ich bei den Berliner Koalitionsverhandlungen für einen Verzicht auf die Honorarobergrenze gekämpft – mit Erfolg.“

Mit der neuen gesetzlichen Regelung wird auch die hausarztzentrierte Versorgung inhaltlich weiterentwickelt. Zukünftig werden Hausarztverträge spezielle Behandlungsprogramme für chronische Erkrankungen einschließen.

Huml betonte: „Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem Plus in der Versorgung. Nun wird die Arbeit von Haus- und Fachärzten noch besser aufeinander abgestimmt.“

StMGP, Pressemitteilung v. 01.04.2014