Gesetzgebung

GVBl (07/2014): Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsgesetzes (ZustG) und des Bayerischen Rechtssammlungsgesetzes (BayRSG) verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsgesetzes und des Bayerischen Rechtssammlungsgesetzes v. 08.04.2014 wurde am 15.04.2014 verkündet. Es tritt rückwirkend zum 07.10.2013 in Kraft.

GVBl (07/2014) v. 15.04.2014, S. 117

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