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Landtag: Ausschuss Öffentlicher Dienst – CSU verteidigt befristete Verträge für Junglehrer

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Junglehrkräfte mit Zeitverträgen, deren Examensnote für eine Festanstellung beim Staat nicht ausreicht, müssen nach zwei, spätestens drei Jahren ihren Arbeitsplatz im Klassenzimmer wieder räumen.

„Dies ist die derzeit gelebte und gegenüber den Aushilfslehrkräften im Vorfeld auch jeweils klar kommunizierte Praxis“, erläuterte Maximilian Pangerl vom Kultusministerium am 6. Mai 2014 im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes.

Mitglieder der CSU-Mehrheitsfraktion wollen an dieser Praxis auch künftig weiter festhalten. Sie lehnten in der Sitzung zwei Anträge ab, mit denen die Fraktion der FREIEN WÄHLER und Bündnis 90/Die Grünen Erleichterungen für befristet eingestellte Lehrkräfte bei der Übernahme in den Staatsdienst erreichen wollten.

Es sei nicht fair, mit Aushilfslehrkräften dauerhafte, personelle Löcher im Schulsystem zu stopfen. Hinterher stünden diese ohne Perspektive auf eine Festanstellung im Staatsdienst da und würden durch nachrückende Aushilfskräfte ersetzt, kritisierte Günther Felbinger (FREIE WÄHLER). Er sah darin eine „Gerechtigkeitslücke“ und forderte, den Aushilfslehrerinnen und -lehrern einen Bonus in Höhe von 0,3 für ihre bisherige Aushilfstätigkeit auf die Staatsexamensnote anzurechnen. Auf diese Weise könnten die Aushilfslehrkräfte, die sich in der Schulpraxis bewährt haben, auf der Warteliste weiter nach oben rücken.

Dass die Berufserfahrung der befristet eingestellten Junglehrer honoriert werden müsse, das forderte auch Verena Osgyan von Bündnis 90/Die Grünen. Sie plädierte dafür, dass für Aushilfskräfte, die zwei bzw. drei Jahre an einer Fachoberschulen oder Berufsoberschule angestellt waren, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse eingerichtet werden.

Demgegenüber verteidigten Vertreter der CSU-Mehrheitsfraktion die gängige Praxis. Thomas Huber verwies darauf, dass es schon heute soziale Auffangregelungen gibt. So würde etwa Aushilfslehrern an Fach- und Berufsoberschulen, die die Anstellungsnote um nicht mehr als 0,3 verfehlt haben, ein Entfristungsverfahren angeboten. Bei Realschulen und Gymnasien wird den auf der Warteliste befindlichen Lehrkräften ein Bonus in Höhe von 0,06 pro Jahr auf die Examensnote angerechnet, was in fünf Jahren ebenfalls einen Bonus von 0,3 ergibt. Junglehrer, die sich für ein Jahr an einer Privatschule verpflichtet haben, würden zudem auch nicht von der Warteliste fallen.

Eklatantes Missverhältnis zwischen Bewerberzahlen und dem Bedarf an den Schulen

Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU) gab zu bedenken, dass es seit Jahren ein eklatantes Missverhältnis zwischen Bewerberzahlen einerseits und dem Bedarf an den Schulen andererseits gibt. Sogar bei einer Verdoppelung der Lehrerplanstellen wäre es unmöglich, alle Bewerber im staatlichen Schuldienst unterzubringen. Für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis könne deshalb nur die Leistung, also die Staatsnote, maßgeblich sein. Mit Blick darauf, so Heckner, sei die pauschale Übernahme der Aushilfskräfte ungerecht gegenüber nachrückenden, leistungsstärkeren Lehrkräften, die sonst nicht zum Zuge kämen.

„Wir sind uns aber einig, dass wir so wenig Aushilfsverträge wie möglich haben möchten“, fasste die Ausschussvorsitzende abschließend zusammen.

Um einen detaillierten Blick von der Situation an den Schulen zu erhalten, soll das Kultusministerium nun die aktuelle Zahl der Aushilfsverträge von Junglehrern an Fach- und Berufsoberschulen in Bayern ermitteln und dazu im Ausschuss berichten.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 06.05.2014 (von Katja Helmö)