Aktuelles

StMIBV: Lärmschutz in der Bauleitplanung

©pixelkorn - stock.adobe.com

Das Innenministerium hat mit IMS vom 25.07.2014 neue Hinweise zum Lärmschutz herausgegeben. Für den Lärmschutz hat die Bauleitplanung herausragende Bedeutung, da die Lärmsituation in beplanten Gebieten oder in von Planungen betroffenen Gebieten die Lebensqualität dort entscheidend und langfristig prägt. Die mit der Bauleitplanung verfügbaren Gestaltungsmöglichkeiten sollen daher von den Gemeinden genutzt werden, Lärmprobleme zu lösen oder künftigen Lärmproblemen langfristig vorzubeugen.

  • Hinweise zum Lärmschutz in der Bauleitplanung (IMS v. 25.07.2014) [PDF, 554 KB]
  • Vorschriften und Rundschreiben im Bauplanungsrecht

(c) StMIBV, Newsletter KIM – Ausgabe v. 01.08.2014