Gesetzgebung

AllMBl (10/2014): Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr befassten Bediensteten

©pixelkorn - stock.adobe.com

Das StMI hat am 26.08.2014 o.g. Bekanntmachung (Az.: IZ2-0353.1-1) erlassen, die am 01.09.2014 in Kraft getreten ist und am 30.09.2014 im AllMBl veröffentlicht wurde.

Hiernach erhalten Bedienstete, die hauptamtlich im öffentlichen Dienst beschäftigt oder nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr befasst sind, eine Lehrnebenvergütung.

Diese besteht im Wesentlichen aus einer Unterrichtsvergütung (25,58 € je Unterrichtsstunde à 45 min) und einer Klausurvergütung (Überprüfen einer Klausurarbeit: 9,24 € je Klausurstunde à 60 min; Bewerten einer Klausurarbeit je Klausurstunde à 60 min und Teilnehmer 0,83 €).

Die Bekanntmachung ist mit Wirkung vom 01.09.2014 in Kraft getreten. Mit Ablauf des 31. August 2014 trat die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendare (Rechtspraktikanten) im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern befassten Bediensteten vom 7. August 1986 (MABl S. 435), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 29. Juli 2008 (AllMBl S. 439), außer Kraft.

AllMBl (10/2014) v. 30.09.2014, S. 431