Bausback: „Bund und Länder müssen zur Verhinderung von ‚Paralleljustiz‘ an einen Tisch – gemeinsame Lösungsstrategien gegen selbsternannte Hinterzimmerrichter“
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback startet eine neue Initiative gegen „Paralleljustiz“ und meldet das Thema für die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 6. November 2014 an.
Bausback: „Ich will, dass wir eine gemeinsamen Arbeitsgruppe der Länder unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz einrichten. Wir müssen das Thema über die Ländergrenzen hinweg anpacken. ‚Paralleljustiz‘ ist eine Absage an unsere demokratische Rechtsordnung. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Bund und Länder müssen hier zusammen aktiv werden, Erkenntnisse austauschen, Know-how bündeln und gemeinsam effektive Lösungsstrategien gegen diese Hinterzimmergerichte entwickeln.“
Die Justizministerinnen und Justizminister waren sich bereits auf der Konferenz am 13. und 14. Juni 2012 in Wiesbaden einig (PDF, 203 KB), dass eine „Paralleljustiz“, die außerhalb unserer Rechtsordnung stattfindet und dem Wertesystem des Grundgesetzes widerspricht, nicht geduldet wird oder würde. Ziel der gemeinsamen Arbeitsgruppe soll es laut Bausback nun sein, Erfahrungen über die Ländergrenzen hinweg auszutauschen, einen gemeinsamen deutschlandweiten Befund zu Auftreten und Erscheinungsformen der „Paralleljustiz“ zu erarbeiten und Lösungsansätze zur Verhinderung von rechtsstaatlich problematischer „Paralleljustiz“ aufzuzeigen. Die Erfahrungen mit dem Phänomen „Paralleljustiz“ seien in den Ländern sehr unterschiedlich. Zudem gebe es noch immer kaum empirische Erkenntnisse.
Bayerns Justizminister weiter: „Wie aktuell das Wirken in Parallelstrukturen außerhalb der deutschen Rechtsordnung ist, haben zuletzt Berichte über das Auftreten von selbsternannten ‚Scharia-Polizisten‘ in Wuppertal gezeigt. Ich sage aber auch ganz deutlich: ‚Paralleljustiz‘ ist keine islamspezifische, sondern eine kulturspezifische Problematik. Parallelstrukturen entstehen vor allem in integrationsfernen Migrantenmilieus, unabhängig von der Religions- und Nationalzugehörigkeit.“
Bausback abschließend: „Paralleljustiz ist eine Absage an unsere demokratische Rechtsordnung – eine Form der nicht tolerablen internen Konfliktlösung, die die Aufklärung von Straftaten behindert und das Wertesystem des Grundgesetzes nicht anerkennt. Sie arbeitet nicht offen, sondern hinter verschlossenen Türen nach eigenen Regeln. Eine solche ‚Paralleljustiz‘ nehmen wir nicht hin. Die Justiz duldet keine Entscheidungen, die die Grundentscheidungen unserer Verfassung ignorieren wie den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau.“
Hintergrund: Das Phänomen „Paralleljustiz“ hat im Herbst 2011 vor dem Hintergrund verschiedener Publikationen und Berichterstattungen für erhebliche mediale Aufmerksamkeit gesorgt. Seitdem wird das Thema immer wieder aufgegriffen. Zuletzt beschäftigte sich der 70. Deutsche Juristentag damit (red. Hinweis: Abteilung Strafrecht; die Beschlüsse liegen inzwischen vor). Bayern hatte als erstes Land reagiert und bereits Ende 2011 einen Runden Tisch „Paralleljustiz“ mit verschiedenen Experten eingerichtet. Auch auf Bayerns Initiative hin wurde im Koalitionsvertrag auf Bundesebene illegaler „Paralleljustiz“ eine klare Absage erteilt.
StMJ, Pressemitteilung v. 06.10.2014